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Frühstart-Rente 2027: Was Eltern jetzt wissen müssen

Die Frühstart-Rente soll ab 2027 staatliche Einzahlungen für Kinder ermöglichen. Wir erklären Anspruch, Standarddepot, Steuern und den Unterschied zum Kinderdepot.

Vater und Kind pflanzen gemeinsam einen Samen als Sinnbild für den langfristigen Start mit der Frühstart-Rente

Die Frühstart-Rente soll Kindern in Deutschland ab 2027 einen staatlich finanzierten Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. Vorgesehen sind monatlich 10 Euro vom Bund, die langfristig am Kapitalmarkt angelegt werden. Das klingt zunächst wie ein gewöhnliches Kinderdepot. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein eigenes, stark reguliertes Altersvorsorgeprodukt mit besonderen Regeln für Förderung, Kosten, Steuern und Auszahlung.

Für Eltern ist deshalb vor allem wichtig: Ein bestehendes Kinder- oder Juniordepot soll die Förderung nach aktuellem Gesetzentwurf nicht aufnehmen können. Gleichzeitig muss niemand sein heutiges Sparen stoppen. Ein normales Kinderdepot bleibt für Ziele wie Studium, Führerschein oder erste Wohnung deutlich flexibler. Dieser Ratgeber erklärt den Stand vom 4. September 2026 und zeigt, wie beide Lösungen zusammenspielen können.

Wichtig: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Einzelheiten können sich daher bis zum endgültigen Inkrafttreten ändern.

Wer unabhängig von der staatlichen Förderung bereits heute vorsorgen möchte, kann im Kinderdepot-Vergleich aktuelle Anbieter einordnen oder mit dem Sparplanrechner für Kinder verschiedene Sparraten durchspielen.


Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes staatliches Fördermodell für den frühen Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Der Bund soll für anspruchsberechtigte Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro einzahlen. Das Geld wird nicht auf ein Girokonto überwiesen. Es fließt in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag zur Altersvorsorge oder, solange kein individueller Vertrag besteht, in eine kollektive Kapitalmarktanlage.

Das Ziel ist langfristig: Der staatlich finanzierte Teil und seine Erträge sollen grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr verfügbar sein. Damit ist die Frühstart-Rente kein Sparplan für den Führerschein oder das Studium. Sie ist vielmehr ein Startbaustein für die Altersvorsorge des Kindes.

Wann startet die Frühstart-Rente?

Nach dem aktuellen Entwurf sollen die ersten Verträge ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können. Zum Start werden die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 einbezogen. Für Kinder des Jahrgangs 2020 soll die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 berücksichtigt werden. Ab 2028 soll jedes Jahr der Geburtsjahrgang hinzukommen, der im jeweiligen Jahr sechs Jahre alt wird.

Eltern älterer Kinder sollten deshalb genau auf den Geburtsjahrgang achten. Nach dem derzeitigen Plan erhalten nicht sofort alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren die Förderung. Das Modell wird schrittweise aufgebaut.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sollen Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 sein, sobald sie das sechste Lebensjahr vollendet haben. Maßgeblich ist nach dem Entwurf der erste Wohnsitz des Kindes in Deutschland. Der Wohnsitz der Eltern und der konkrete Schulbesuch sollen dagegen nicht entscheidend sein.

MerkmalGeplanter Stand
Staatliche Einzahlung10 € pro Monat
FörderzeitraumVom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Erster Start1. Januar 2027
Erste Jahrgänge2020 und 2021
VertragZertifizierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge
EigenbeiträgeNach aktuellem Entwurf bis insgesamt 6.840 € pro Jahr
Früheste reguläre Verfügung über die FörderungGrundsätzlich ab 65 Jahren

Wie funktioniert die Frühstart-Rente?

Der zertifizierte Standarddepot-Vertrag

Eltern sollen für ihr Kind einen individuellen Standarddepot-Vertrag bei einem zertifizierten Anbieter abschließen können. Dieser Vertrag ist als einfacher, kapitalgedeckter Sparplan gedacht. Die Anlage erfolgt am Kapitalmarkt. Welche Fonds oder Anlagevarianten konkret angeboten werden, wird sich erst mit den zertifizierten Produkten zeigen.

Für die Ansparphase sieht der Entwurf eine Begrenzung der Effektivkosten auf ein Prozent vor. Bis zur Volljährigkeit sollen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangt werden dürfen. Diese Vorgaben sind wichtig, denn schon kleine laufende Kosten können bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten einen spürbaren Unterschied machen.

Müssen Eltern einen Antrag stellen?

Ein gesonderter Förderantrag soll nicht nötig sein. Sobald Eltern einen geeigneten Vertrag abschließen, soll der Anbieter die Förderung automatisch prüfen und beantragen, sofern die Eltern der dafür vorgesehenen Bevollmächtigung nicht widersprechen. Benötigt wird voraussichtlich die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes. Zusätzliche Schulbescheinigungen sollen im Regelfall nicht verlangt werden.

Was passiert ohne eigenen Vertrag?

Die Förderung soll nicht verloren gehen, wenn Eltern zunächst keinen individuellen Vertrag eröffnen. In diesem Fall ist eine kollektive Anlage am Kapitalmarkt vorgesehen, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden soll. Für den Jahrgang 2020 soll diese kollektive Anlage zeitversetzt im Jahr 2028 beginnen. Wird später ein zertifizierter Vertrag abgeschlossen, soll das entstandene Startkapital automatisch übertragen werden.

Die kollektive Lösung ist allerdings kein persönliches Depot, in das Eltern oder Großeltern zusätzlich einzahlen können. Private Zuzahlungen sind nach dem Entwurf nur beim individuellen Standarddepot-Vertrag möglich.


Frühstart-Rente: Was können 10 Euro monatlich bewirken?

Der Staat würde über zwölf Förderjahre insgesamt 1.440 Euro einzahlen. Entscheidend ist jedoch der ungewöhnlich lange Zeitraum bis zum Rentenalter. Selbst wenn nach dem 18. Geburtstag kein weiterer Euro hinzukommt, kann das Kapital noch Jahrzehnte investiert bleiben.

Angenommene RenditeModellwert mit 18Modellwert mit 65 ohne weitere Einzahlung
3 % pro Jahrca. 1.731 €ca. 6.944 €
5 % pro Jahrca. 1.968 €ca. 19.491 €
7 % pro Jahrca. 2.247 €ca. 54.029 €

Annahmen: Einzahlung von 10 Euro monatlich über zwölf Jahre, danach keine weiteren Einzahlungen, gleichbleibende Modellrendite und Wiederanlage bis zum Alter von 65 Jahren. Kosten, Steuern, Inflation und schwankende Kurse sind nicht berücksichtigt. Die Werte sind Beispiele und keine Prognose.

Die große Spannweite zeigt: Der lange Anlagezeitraum bietet Chancen, garantiert aber kein bestimmtes Ergebnis. Wer die Wirkung eigener Sparraten berechnen möchte, kann im Sparplanrechner unterschiedliche Laufzeiten und Renditeannahmen vergleichen. Warum Zeit beim Investieren so entscheidend ist, erklärt außerdem unser Ratgeber zum Zinseszinseffekt für Kinder.


Frühstart-Rente oder Kinderdepot: Wo liegt der Unterschied?

Frühstart-Rente und Kinderdepot verfolgen unterschiedliche Ziele. Das Kinderdepot gehört zwar ebenfalls dem Kind, sein Vermögen ist jedoch grundsätzlich nicht bis zum Rentenalter gebunden. Ab dem 18. Geburtstag kann das Kind allein darüber verfügen. Bei der Frühstart-Rente soll zumindest der staatlich geförderte Teil langfristig der Altersvorsorge vorbehalten bleiben.

MerkmalFrühstart-RenteNormales Kinderdepot
HauptzielPrivate AltersvorsorgeFlexibler Vermögensaufbau
Staatliche EinzahlungGeplant: 10 € monatlichKeine
ProduktZertifizierter Standarddepot-VertragGewöhnliches Junior- oder Kinderdepot
Verwendung mit 18Geförderter Teil grundsätzlich gebundenKind verfügt frei über das gesamte Depot
Studium oder FührerscheinFörderkapital grundsätzlich nicht vorgesehenGrundsätzlich möglich
SteuernErträge bis zur Auszahlungsphase steuerfrei, später nachgelagert besteuertÜbliche Besteuerung mit Freibeträgen des Kindes
Heute abschließbarNein, frühestens ab 2027Ja

Ein bestehendes Kinderdepot soll nicht nachträglich zum geförderten Standarddepot werden. Deshalb lautet die praktische Antwort nicht zwingend „entweder oder“. Familien können die Frühstart-Rente für die sehr langfristige Altersvorsorge nutzen und daneben mit einem Kinderdepot für frühere Lebensziele sparen.

Wer heute beginnen möchte, findet im Ratgeber ETF-Sparplan fürs Kind eine verständliche Einführung. Die passende Depotstruktur lässt sich anschließend im Kinderdepot-Vergleich prüfen.


Zuzahlungen, Steuern und Auszahlung

Dürfen Eltern und Großeltern zusätzlich einzahlen?

Nach dem aktuellen Entwurf können Eltern, Großeltern und andere Personen freiwillige Beiträge in den individuellen Vertrag einzahlen. Insgesamt sollen Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich sein. Eigene Beiträge sind keine Voraussetzung für die staatlichen 10 Euro.

Werden größere Beträge von Großeltern übertragen, sollten zusätzlich die Regeln zu Schenkungen beachtet werden. Dazu passen unsere Ratgeber Wie Großeltern für Enkel sparen können und Kinderdepot und Schenkung.

Wie wird die Frühstart-Rente besteuert?

Erträge innerhalb des Standarddepot-Vertrags sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert, also grundsätzlich erst bei der späteren Auszahlung. Das unterscheidet die geplante Förderung von einem normalen Kinderdepot, bei dem laufende Kapitalerträge den üblichen Steuerregeln unterliegen.

Kann das Geld vor dem 65. Geburtstag entnommen werden?

Das staatliche Frühstartrentenvermögen und die darauf entfallenden Erträge sollen grundsätzlich bis mindestens 65 gebunden bleiben. Für freiwillige Eigenbeiträge sieht der Entwurf mehr Flexibilität vor: Sie und die darauf entfallenden Erträge können unter Beachtung der Vertragsbedingungen vorher entnommen werden. Auf die dabei ausgezahlten Erträge können Steuern anfallen.

Familien sollten staatliche und private Beiträge deshalb gedanklich trennen. Für sicher geplante Ausgaben im jungen Erwachsenenalter ist ein gewöhnliches Kinderdepot meist leichter verständlich. Was sich dort mit der Volljährigkeit ändert, steht im Ratgeber Kinderdepot ab 18.


Was können Eltern jetzt tun?

  1. Gesetzgebungsverfahren abwarten: Vor dem endgültigen Gesetz und der Zertifizierung erster Produkte muss noch kein Frühstart-Renten-Vertrag ausgewählt werden.
  2. Steuer-ID des Kindes bereithalten: Sie soll für die automatische Prüfung der Förderung benötigt werden.
  3. Geburtsjahrgang prüfen: Zum Start sollen zunächst die Jahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt werden.
  4. Sparziele trennen: Altersvorsorge gehört in einen sehr langfristigen Topf. Studium, Führerschein oder Auszug benötigen flexibleres Kapital.
  5. Nicht unnötig warten: Wer bereits heute fürs Kind investieren möchte, kann unabhängig von der Frühstart-Rente ein Kinderdepot eröffnen.
  6. Kosten und Anlageauswahl vergleichen: Sobald Anbieter feststehen, sollten nicht nur die Förderung, sondern auch Effektivkosten, Fondsangebot und Vertragsbedingungen geprüft werden.

Für den heutigen Start hilft unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kinderdepot-Eröffnung. Sie betrifft das normale Kinderdepot und nicht den künftigen Standarddepot-Vertrag.

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

Wer bekommt die Frühstart-Rente?

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 gefördert werden, sobald sie sechs Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Der Einstieg erfolgt schrittweise nach Jahrgängen.

Wie hoch ist die Frühstart-Rente?

Geplant sind 10 Euro pro Monat vom Bund, also 120 Euro pro vollem Förderjahr. Von sechs bis 18 Jahren ergeben sich ohne Rendite insgesamt 1.440 Euro staatliche Einzahlungen.

Müssen Eltern die Frühstart-Rente beantragen?

Ein gesonderter Antrag soll nicht erforderlich sein. Bei Abschluss eines zertifizierten Standarddepot-Vertrags soll der Anbieter die Förderung automatisiert prüfen und beantragen.

Kann ein bestehendes Kinderdepot genutzt werden?

Nein. Nach dem aktuellen Entwurf muss die Förderung in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag fließen. Ein bestehendes Kinder- oder Juniordepot erfüllt diese Vorgabe nicht.

Geht die Förderung ohne eigenen Vertrag verloren?

Nein. Für Kinder ohne individuellen Vertrag ist eine kollektive Kapitalmarktanlage vorgesehen. Das entstandene Startkapital soll später auf einen geeigneten individuellen Vertrag übertragen werden können.

Kann die Frühstart-Rente für Studium oder Führerschein genutzt werden?

Der staatlich geförderte Teil grundsätzlich nicht. Er ist für die Altersvorsorge vorgesehen und soll regulär frühestens ab 65 verfügbar sein. Für solche früheren Ziele bleibt ein separates Kinderdepot flexibler.


Fazit: Förderung mitnehmen, Sparziele sauber trennen

Die Frühstart-Rente kann Kindern einen sinnvollen ersten Baustein für die private Altersvorsorge geben. Ihre größte Stärke ist der sehr lange Anlagehorizont. Gleichzeitig sind 10 Euro im Monat allein keine vollständige Vorsorgestrategie. Außerdem bleibt das staatliche Kapital langfristig gebunden.

Eltern sollten die Förderung deshalb später mitnehmen, aber nicht sämtliche Sparziele in dieses Produkt verlagern. Ein zusätzliches Kinderdepot kann weiterhin sinnvoll sein, wenn das Geld bereits für Ausbildung, Mobilität oder den Start ins Erwachsenenleben vorgesehen ist. Entscheidend ist eine klare Trennung nach Zweck und Zeithorizont.

Quellenstand 4. September 2026: Grundlage dieses Beitrags sind die offiziellen Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Frühstart-Rente. Da das Gesetzgebungsverfahren noch läuft, aktualisieren wir den Beitrag bei relevanten Änderungen.

Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen; Verluste sind möglich.

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