Einleitung
Viele Eltern und Großeltern möchten schon früh für die Zukunft der Kinder vorsorgen. Ein Kinderdepot ist dafür eine der flexibelsten und renditestärksten Möglichkeiten. Durch langfristige Investitionen in ETFs oder Aktien kann über die Jahre ein beachtliches Vermögen entstehen.
Doch wenn Geld oder Wertpapiere ins Kinderdepot übertragen werden, gilt dies steuerlich häufig als Schenkung – und das Finanzamt möchte mitreden.
Dieser Ratgeber erklärt, wann und wie du Schenkungen bei einem Kinderdepot melden musst, welche Freibeträge gelten, wie du steuerliche Vorteile optimal nutzt und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.
Was gilt als Schenkung beim Kinderdepot?
Eine Schenkung liegt vor, wenn Vermögen unentgeltlich übertragen wird.
Im Zusammenhang mit einem Kinderdepot können das sein:
- Überweisungen von Geldbeträgen ins Kinderdepot
- Übertrag von Wertpapieren aus einem anderen Depot
- Direkter Kauf von Aktien oder ETFs im Depot des Kindes durch Eltern, Großeltern oder Paten
- Regelmäßige Sparraten, die nicht aus eigenem Einkommen des Kindes stammen
Praxisbeispiel:
Opa überweist einmalig 50.000 € ins Depot seines Enkels, um einen ETF-Sparplan zu starten. Diese Überweisung ist rechtlich eine Schenkung – unabhängig davon, dass das Geld langfristig angelegt wird.
📌 Lesetipp: Kinderdepot eröffnen – Schritt für Schritt mit Checkliste
Schenkungssteuer und Freibeträge – die Grundlagen
Die Schenkungssteuer ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Sie fällt nur an, wenn der Wert einer Schenkung den jeweiligen Freibetrag überschreitet.
Beziehung | Freibetrag alle 10 Jahre |
---|---|
Eltern → Kind | 400.000 € |
Großeltern → Enkel | 200.000 € |
Urgroßeltern → Urenkel | 100.000 € |
Andere (Paten, Freunde) | 20.000 € |
Wichtige Punkte:
- Freibeträge gelten pro Schenker und Beschenktem.
- Mehrere Personen können also parallel schenken, ohne dass der Freibetrag überschritten wird.
- Der Zeitraum beträgt immer 10 Jahre – danach beginnt ein neuer Freibetrag.
Externer Link: Verbraucherzentrale – Schenkungssteuer erklärt
Meldepflicht beim Finanzamt
Jede Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten nach Vollzug dem Finanzamt gemeldet werden – auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt.
- Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des Kindes.
- Die Meldung kann formlos oder mit dem offiziellen Formular erfolgen.
- Bei regelmäßigen Sparraten (z. B. 100 € pro Monat) empfiehlt sich eine schriftliche Absprache mit dem Finanzamt, um unnötige Mehrfachmeldungen zu vermeiden.
Besonderheit: Wertpapierübertragungen
Ein Depotübertrag ist steuerlich besonders interessant, weil er zwei Auswirkungen haben kann:
- Schenkungssteuer – nur relevant, wenn Freibeträge überschritten werden.
- Abgeltungsteuer – wenn die übertragenen Wertpapiere im Plus sind, gilt der Übertrag oft als fiktiver Verkauf und kann steuerpflichtig werden.
Beispiel:
Mutter überträgt 100 Aktien mit einem Kaufwert von 10.000 €, die inzwischen 18.000 € wert sind.
→ Keine Schenkungssteuer unterhalb des Freibetrags.
→ 8.000 € Gewinn können jedoch Abgeltungsteuer auslösen.
📌 Passend: Welche Rendite kann ich realistisch erwarten?
Sparer-Pauschbetrag und NV-Bescheinigung
Jedes Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (Stand 2025).
Damit Kapitalerträge steuerfrei bleiben, kann bei der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) hinterlegt werden.
Praxis-Tipp:
- Rechtzeitig bei der Bank einreichen, damit keine Abgeltungsteuer abgezogen wird.
- Sinnvoll besonders bei Depots mit hohen Dividendenerträgen oder regelmäßigen Verkäufen.
Steueroptimierte Gestaltung von Schenkungen
Wer clever plant, kann hohe Summen steuerfrei übertragen:
- Freibeträge gezielt ausnutzen: Eltern und Großeltern können parallel schenken.
- Übertragung in Tranchen: Große Beträge auf mehrere Jahre verteilen, um Freibeträge nicht zu überschreiten.
- Regelmäßige Sparraten: Bei kleinen Beträgen ist die Verwaltung einfacher und steuerlich meist unproblematisch.
- Anlage im Kinderdepot: Durch langfristige Investments profitieren Kinder vom Zinseszinseffekt.
Praxisbeispiele
- Monatlicher Sparplan der Eltern
Eltern sparen 250 € monatlich ins Kinderdepot → 3.000 € pro Jahr → nach 10 Jahren 30.000 € → weit unter dem Freibetrag. - Einmalige Schenkung durch Großeltern
Großeltern überweisen 180.000 € → Freibetrag für Enkel (200.000 €) nicht überschritten → steuerfrei. - Depotübertrag mit hohen Gewinnen
Onkel überträgt Aktien mit 50.000 € Gewinn → Schenkung steuerfrei unter Freibetrag, aber Abgeltungsteuer auf den Gewinn.
Checkliste: So gehst du vor
- Freibeträge prüfen
- Schenkungen dokumentieren (Überweisungsbelege, Depotauszüge)
- Innerhalb 3 Monate melden
- NV-Bescheinigung beantragen
- Steuerberater einbinden, wenn hohe Summen oder komplexe Wertpapiere betroffen sind
📌 Kernseite: Kinderdepot-Vergleich
📌 Rechner: Sparplanrechner für Kinder
FAQ – Häufige Fragen
Muss ich jede Sparrate melden?
Nein, bei kleinen monatlichen Beträgen reicht oft eine einmalige Meldung – dies aber mit dem Finanzamt abstimmen.
Gilt das auch für Kryptowährungen im Kinderdepot?
Ja, Kryptowährungen werden steuerlich wie Wertpapiere behandelt, wenn sie übertragen werden.
Was passiert, wenn ich die Meldung vergesse?
Das kann zu Nachfragen und im schlimmsten Fall zu einem Steuerstrafverfahren führen. Daher immer rechtzeitig melden.
Kann ich ein Kinderdepot auch als Gemeinschaftsdepot führen?
Ja, das ist möglich – die steuerliche Behandlung hängt aber davon ab, wem das Geld rechtlich gehört.
Fazit
Ein Kinderdepot ist eine hervorragende Möglichkeit, langfristig Vermögen fürs Kind aufzubauen – besonders, wenn Schenkungen steueroptimiert geplant werden.
Wer Freibeträge ausnutzt, Meldungen korrekt abgibt und auf eine clevere Anlagestrategie setzt, kann erhebliche Summen steuerfrei übertragen.
📌 Weiterführend: Steuerfreibeträge bei Kinderdepots clever nutzen