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Kinderdepot und BAföG – geht das zusammen? Viele Eltern eröffnen früh ein Depot für ihr Kind, um langfristig Vermögen aufzubauen. Doch wenn später ein BAföG-Antrag gestellt wird, spielt das Kinderdepot bei der Vermögensprüfung eine wichtige Rolle. Für Studierende kann es entscheidend sein, ob und wie das Depot angerechnet wird. Dieser Artikel erklärt, welche Regeln gelten, welche Freibeträge berücksichtigt werden und wie sich ein Kinderdepot auf die Höhe des BAföG auswirken kann. Zudem gibt es praktische Tipps, Rechenbeispiele und Strategien für Eltern und Studierende.
Kinderdepot und BAföG – Grundlagen verstehen
Was ist ein Kinderdepot?
Ein Kinderdepot ist ein Wertpapierdepot, das auf den Namen eines Kindes eröffnet wird. Eltern, Großeltern oder Paten zahlen dort regelmäßig Geld ein, meist über ETF-Sparpläne oder Fonds. Ziel ist, langfristig Vermögen für Ausbildung, Studium oder den Start ins Erwachsenenleben aufzubauen. Da das Depot rechtlich dem Kind gehört, wird es auch dessen Vermögen zugerechnet. Wer ein Kinderdepot eröffnen möchte, findet dazu eine ausführliche Anleitung im Ratgeber Kinderdepot eröffnen – Schritt für Schritt mit Checkliste.
BAföG und Vermögensprüfung: kurze Erklärung
BAföG ist eine staatliche Unterstützung für Studierende, die abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt wird. Bei jedem Antrag wird geprüft, ob der Antragsteller über verwertbares Vermögen verfügt. Dazu zählen Bargeld, Sparkonten, aber auch Depots und andere Geldanlagen. Entscheidend ist, ob das vorhandene Vermögen die geltenden Freibeträge übersteigt. Liegt das Vermögen darunter, wird es nicht angerechnet. Liegt es darüber, mindert es die Höhe der Förderung. Da ein Kinderdepot dem Kind gehört, wird es voll in die Vermögensprüfung einbezogen. Wer die genauen Grenzen und aktuellen Regeln nachlesen möchte, findet Details auf der offiziellen Seite BAföG.de.
Zählt ein Kinderdepot beim BAföG als Vermögen?
Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich gilt: Alles Vermögen, das auf den Namen des Antragstellers läuft, wird beim BAföG berücksichtigt. Dazu gehören auch Wertpapierdepots, Sparbücher oder Tagesgeldkonten. Da ein Kinderdepot rechtlich dem Kind gehört, wird es beim späteren BAföG-Antrag als Vermögen des Studierenden voll angerechnet. Entscheidend ist nicht, wer das Geld ursprünglich eingezahlt hat (Eltern oder Großeltern), sondern wer im Depot als Inhaber eingetragen ist. Nur wenn das Depot noch auf den Namen der Eltern geführt wird, zählt es nicht als Vermögen des Studierenden.
Freibeträge beim BAföG
Beim BAföG gibt es feste Vermögensfreibeträge. Diese liegen aktuell (2025) für Studierende bei 15.000 €. Das bedeutet: Bis zu dieser Grenze bleibt das Vermögen – inklusive Kinderdepot – anrechnungsfrei. Alles, was darüber hinausgeht, reduziert die Höhe der Förderung. Beispiel: Liegt das Depot bei 18.000 €, überschreitet es den Freibetrag um 3.000 €. Dieser Betrag wird auf die gesamte BAföG-Förderung verteilt und monatlich abgezogen. Wer ein Kinderdepot führt, sollte also immer die geltenden Freibeträge im Blick haben. Aktuelle Informationen bietet die Verbraucherzentrale.
Beispiele aus der Praxis
Ein Kinderdepot mit 10.000 € liegt unterhalb des Freibetrags – keine Auswirkung auf das BAföG. Ein Depot mit 20.000 € übersteigt die Grenze, wodurch die Förderung sinkt. Hier zeigt sich, dass die Höhe des Kinderdepots entscheidend ist, wenn Studierende BAföG beantragen.
Kinderdepot und BAföG – Rechenbeispiele
Um die Auswirkungen eines Kinderdepots auf die BAföG-Förderung besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf konkrete Zahlen. Grundlage ist der aktuelle Freibetrag von 15.000 € (Stand 2025). Alles, was darüber hinausgeht, wird auf die gesamte BAföG-Förderung verteilt.
Szenario | Depotwert | Freibetrag | Anzurechnendes Vermögen | Auswirkung auf BAföG |
---|---|---|---|---|
Beispiel 1 | 5.000 € | 15.000 € | 0 € | Keine Kürzung |
Beispiel 2 | 10.000 € | 15.000 € | 0 € | Keine Kürzung |
Beispiel 3 | 18.000 € | 15.000 € | 3.000 € | Kürzung über Anrechnungszeitraum |
Beispiel 4 | 25.000 € | 15.000 € | 10.000 € | Deutliche Kürzung des BAföG |
Liegt das Kinderdepot bei 5.000 € oder 10.000 €, bleibt es vollständig unter dem Freibetrag. Der Studierende erhält die volle Förderung. Steigt das Depot auf 18.000 €, wird der übersteigende Betrag von 3.000 € angerechnet. Dieser Betrag wird auf den gesamten Bewilligungszeitraum verteilt, wodurch die monatliche Förderung sinkt. Bei einem Depot von 25.000 € summiert sich die Anrechnung auf 10.000 €, was die Förderung deutlich reduziert oder sogar ganz ausschließen kann. Weitere Hintergründe zur Renditeentwicklung findest du im Artikel Welche Rendite kann ich realistisch erwarten?.
Strategien, um Kinderdepot & BAföG zu kombinieren
Depot auf Eltern oder Paten laufen lassen
Eine Möglichkeit, die Anrechnung beim BAföG zu vermeiden, ist, das Depot nicht auf den Namen des Kindes zu eröffnen. Läuft das Depot auf die Eltern oder Paten, zählt es beim späteren BAföG-Antrag nicht als Vermögen des Studierenden. Zwar gehört das Geld formal nicht dem Kind, dennoch kann es später übertragen oder zweckgebunden verwendet werden. Wer diese Option in Betracht zieht, sollte klare Absprachen treffen und sich mit den steuerlichen Auswirkungen befassen. Mehr dazu im Artikel So können Eltern und Paten gemeinsam sparen.
Übertragung, Schenkung, Zeitpunkt prüfen
Eine weitere Strategie ist es, den Zeitpunkt von Übertragungen genau zu planen. Wird das Depot kurz vor dem BAföG-Antrag auf das Kind überschrieben, zählt es sofort als Vermögen. Wer langfristig plant, kann Schenkungen oder Übertragungen auf mehrere Zeitpunkte verteilen. Dadurch lassen sich Freibeträge besser nutzen. Auch eine frühzeitige Umstrukturierung – zum Beispiel durch Teilübertragungen – kann helfen. Eltern, die mehrere Kinder haben, können zudem überlegen, wie sie das Vermögen gerecht aufteilen. Hilfreich dazu: Vermögen fair auf mehrere Kinder verteilen.
Sparplan flexibel anpassen
Eltern, die regelmäßig in ein Kinderdepot einzahlen, sollten die BAföG-Freibeträge im Blick behalten. Gerade in den Jahren vor Studienbeginn kann es sinnvoll sein, die Sparrate zu reduzieren oder vorübergehend auszusetzen. Alternativ kann Geld auch in einem Depot der Eltern investiert werden, das nicht in die Vermögensprüfung einfließt. Wer dagegen langfristig weiter sparen möchte, sollte über flexible ETF-Sparpläne nachdenken. Eine gute Orientierung dazu bietet der Ratgeber ETF-Sparplan fürs Kind: So geht’s.
Häufige Fragen zu Kinderdepot und BAföG
Ja, ein Kinderdepot wird beim BAföG vollständig berücksichtigt, sobald es auf den Namen des Studierenden läuft. Es zählt dann zum verwertbaren Vermögen. Entscheidend ist nicht, wer das Geld eingezahlt hat, sondern wem das Depot gehört. Liegt der Depotwert über dem Freibetrag von aktuell 15.000 €, reduziert dies die Förderung.
Ja, es gibt verschiedene legale Gestaltungsmöglichkeiten. Eltern können das Depot beispielsweise auf ihren eigenen Namen oder auf den Namen von Paten führen. Dadurch zählt es nicht als Vermögen des Studierenden. Auch eine rechtzeitige Anpassung der Sparrate oder eine Umverteilung auf mehrere Kinder kann sinnvoll sein. Wichtig ist dabei eine saubere Dokumentation. Mehr Tipps findest du in den Ratgebern Kinderdepot eröffnen und Vermögen fair auf mehrere Kinder verteilen.
Wer ein Kinderdepot beim BAföG-Antrag verschweigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Betrug. Wird das Depot später entdeckt, kann das zu Rückforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Deshalb ist es wichtig, das Vermögen immer vollständig anzugeben. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig informieren, zum Beispiel über den Artikel Was passiert mit dem Kinderdepot, wenn das Kind 18 wird?.
Tipps & Handlungsempfehlungen
Eltern und Studierende sollten sich bewusst machen, dass ein Kinderdepot beim BAföG als Vermögen zählt. Wer langfristig plant, kann böse Überraschungen vermeiden. Wichtig ist, die Freibeträge zu kennen und rechtzeitig zu prüfen, ob das Depot darüber liegt. Eine Möglichkeit ist, die Sparrate anzupassen oder das Depot auf den Namen der Eltern zu führen.
Auch eine frühzeitige Beratung durch Steuer- oder Finanzexperten kann sinnvoll sein, besonders wenn größere Beträge im Spiel sind. Für Eltern lohnt sich zudem ein Blick in unseren Kinderdepot-Vergleich, um das passende Depot auszuwählen. Wer die künftige Entwicklung berechnen möchte, kann den Sparplanrechner für Kinder nutzen. Mit guter Planung lässt sich sicherstellen, dass das Kinderdepot einerseits als Vorsorge dient und andererseits beim BAföG keine Nachteile entstehen.
Weiterführende Infos & Hilfreiche Tools
Wer sich tiefer mit dem Thema Kinderdepot und BAföG befassen möchte, sollte praktische Tools und Ratgeber nutzen. Mit dem Sparplanrechner für Kinder lässt sich schnell berechnen, wie sich Einzahlungen und Renditen über die Jahre entwickeln. Für eine Übersicht der Anbieter eignet sich der Kinderdepot-Vergleich.
Darüber hinaus sind weitere Ratgeber hilfreich, etwa ETF-Sparplan fürs Kind, So können Eltern und Paten gemeinsam sparen oder Kinderdepot fürs Studium – wie viel solltest du ansparen?. Wer aktuelle rechtliche Informationen sucht, findet verlässliche Daten auf BAföG.de sowie bei der Verbraucherzentrale.
Fazit
Ein Kinderdepot und BAföG schließen sich nicht aus, erfordern aber vorausschauende Planung. Da das Depot beim Antrag als Vermögen zählt, sollten Eltern und Studierende die Freibeträge genau beachten. Mit klarer Struktur, flexiblen Strategien und rechtzeitiger Information lassen sich finanzielle Vorteile nutzen, ohne die Förderung zu gefährden.