- Eröffnungsweg
- Online vorbereiten, anschließend Unterlagen und PostIdent
- Unterlagen laut Anbieter
- Vertragsunterlagen mit Unterschriften aller gesetzlichen Vertreter; Kopie der Geburtsurkunde für PostIdent
- Konten aller Sorgeberechtigten erforderlich
- Nein
- Eröffnung bei alleiniger Sorge möglich
- Ja
- Nachweis bei alleiniger Sorge
- Amtlicher Nachweis, je nach Fall etwa Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde.
- Gebühren nach dem 18. Geburtstag
- Nach Ende der U18-Befreiung gelten laut aktuellem Preisverzeichnis je nach Depotmodell 6 € oder 11,50 € pro Quartal (24 € bzw. 46 € jährlich). Der dann gültige Tarif und das Depotmodell sind maßgeblich.
- Sparrhythmus
- Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
- Anpassen und pausieren
- Sparrate kostenlos ändern, pausieren oder stoppen. Ausführungsgebühren bleiben davon getrennt.
- So sparen Angehörige mit
- Angehörige können direkt einzahlen. Bei der Überweisung sind Depotnummer und die gewünschte Fonds-/ETF-Position im Verwendungszweck anzugeben; die Zahlungsanleitung des Anbieters beachten.
Die Bank kann für besondere Familienkonstellationen zusätzliche Nachweise verlangen.