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NV-Bescheinigung fürs Kinderdepot beantragen: Anleitung 2026

NV-Bescheinigung fürs Kinderdepot beantragen: Voraussetzungen, Formular NV 1 A, Unterlagen, Finanzamt und Bank – Schritt für Schritt erklärt.

Mutter ordnet Steuerunterlagen für die NV-Bescheinigung eines Kinderdepots

Eine NV-Bescheinigung fürs Kinderdepot kann verhindern, dass die Bank automatisch Abgeltungsteuer einbehält, obwohl für das Kind voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht. Sie ist besonders dann interessant, wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Bei kleineren Erträgen reicht meistens zunächst ein Freistellungsauftrag.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird nicht von der Bank ausgestellt. Eltern beantragen sie im Namen ihres minderjährigen Kindes beim zuständigen Finanzamt und reichen die ausgestellte Bescheinigung anschließend beim Depotanbieter ein. Diese Anleitung erklärt den Ablauf, die Voraussetzungen und die häufigsten Fehler.

Kurzentscheidung: Erwartet ihr höchstens 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr und bestehen keine weiteren Besonderheiten, genügt häufig ein Freistellungsauftrag. Erst bei höheren Kapitalerträgen kann eine NV-Bescheinigung einen zusätzlichen praktischen Nutzen haben.

Was ist eine NV-Bescheinigung fürs Kinderdepot?

NV steht für Nichtveranlagung. Mit der Bescheinigung bestätigt das Finanzamt, dass für das Kind nach den voraussichtlichen Einkommensverhältnissen keine Einkommensteuer entstehen wird. Liegt die Bescheinigung der Bank wirksam vor, kann sie Kapitalerträge grundsätzlich ohne den üblichen Kapitalertragsteuerabzug auszahlen beziehungsweise verbuchen.

Das bedeutet nicht, dass das Kinderdepot pauschal steuerfrei wird. Die NV-Bescheinigung verändert weder die Eigentumsverhältnisse noch die steuerlichen Regeln. Sie verhindert zunächst den Steuerabzug an der Quelle. Ergeben sich tatsächlich höhere steuerpflichtige Einkünfte als prognostiziert, kann trotzdem eine Steuerpflicht entstehen.

Unterschied zwischen Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung

MerkmalFreistellungsauftragNV-Bescheinigung
BeantragungDirekt bei der BankBeim Finanzamt, danach Einreichung bei der Bank
WirkungBis zum Sparer-PauschbetragSteuerabzug kann bei erfüllten Voraussetzungen darüber hinaus unterbleiben
Höhe 20261.000 € pro Kind und JahrKeine eigene pauschale NV-Freigrenze
PrüfgrundlageErteilter Auftrag und noch verfügbarer PauschbetragVoraussichtliche gesamte Einkommensverhältnisse des Kindes
GültigkeitBis zur Änderung oder BefristungHöchstens drei Jahre
Typischer EinsatzKleinere KapitalerträgeKapitalerträge oberhalb des Pauschbetrags bei sonst geringem Einkommen

Eine ausführliche Einordnung der verschiedenen Freibeträge findest du im Ratgeber Steuerfreibeträge beim Kinderdepot.


Wann ist die NV-Bescheinigung beim Kinderdepot sinnvoll?

Entscheidend ist nicht die Größe des Depots, sondern die Höhe der erwarteten steuerlich relevanten Erträge. Dazu können unter anderem Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne und bei Fonds oder ETFs eine Vorabpauschale gehören. Auch andere Einkünfte des Kindes müssen in die Prognose einbezogen werden.

Vereinfachtes BeispielErste Einordnung
600 € Kapitalerträge, keine weiteren EinkünfteFreistellungsauftrag reicht regelmäßig aus
1.800 € Kapitalerträge, keine weiteren EinkünfteNV-Bescheinigung kann sinnvoll sein
5.000 € realisierter Gewinn, keine weiteren EinkünfteNV-Bescheinigung prüfen; vollständige Einkommensprognose erforderlich
Kapitalerträge plus Ausbildungsvergütung oder VermietungAlle Einkünfte gemeinsam betrachten; keine einfache Pauschalantwort
Einmaliger Verkauf mit hohem GewinnVor dem Verkauf Steuerwirkung, NV-Status und weitere Einkünfte prüfen

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 nach § 32a EStG 12.348 Euro. Hinzu können bei ausschließlich entsprechenden Kapitalerträgen insbesondere der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro kommen. Daraus wird häufig ein vereinfachter Orientierungswert von 13.384 Euro genannt. Dieser Wert ist aber keine allgemeingültige Steuerfreigrenze: Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen nach den konkreten steuerlichen Regeln.

Wann ist die NV-Bescheinigung nicht nötig?

  • Die erwarteten Kapitalerträge bleiben sicher innerhalb des noch verfügbaren Sparer-Pauschbetrags.
  • Beim Depotanbieter ist bereits ein ausreichender Freistellungsauftrag hinterlegt.
  • Das Kind hat weitere Einkünfte, durch die voraussichtlich Einkommensteuer entsteht.
  • Der Aufwand steht bei sehr geringen Erträgen in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen.
  • Es soll lediglich ein Kinderdepot eröffnet werden, ohne dass absehbar höhere Erträge entstehen.

Die NV-Bescheinigung ist daher kein automatischer Schritt bei jeder Depoteröffnung. Zuerst sollte der Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet werden.


Voraussetzungen für eine NV-Bescheinigung beim Kind

Das Finanzamt stellt die Bescheinigung aus, wenn nach der Prognose für die betreffenden Jahre keine Einkommensteuer festzusetzen ist. Bei einem Kind ohne Arbeitslohn, Vermietungseinkünfte oder andere größere Einkünfte können höhere Kapitalerträge deshalb ein typischer Anwendungsfall sein.

Für die Prüfung benötigt das Finanzamt vollständige und realistische Angaben. Nicht nur die bereits angefallenen Erträge zählen, sondern die erwarteten Verhältnisse im Gültigkeitszeitraum. Wer geplante Verkäufe, Ausschüttungen oder weitere Einkünfte kennt, sollte sie in der Prognose berücksichtigen.

Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?

  • ausgefüllter Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung, Formular NV 1 A
  • steuerliche Identifikationsnummer des Kindes
  • persönliche Angaben des Kindes und der gesetzlichen Vertreter
  • Angaben zu voraussichtlichen Kapitalerträgen
  • Nachweise oder Prognosen des Depotanbieters, soweit vorhanden oder vom Finanzamt verlangt
  • Angaben zu weiteren Einkünften des Kindes
  • gegebenenfalls ergänzende Unterlagen, die das zuständige Finanzamt anfordert

Bei gemeinsamem Sorgerecht sollten die Unterschrifts- und Vertretungsvorgaben des Formulars und des zuständigen Finanzamts beachtet werden. Im Zweifel fragt ihr dort vor der Einreichung kurz nach.

NV-Bescheinigung fürs Kinderdepot beantragen: Schritt für Schritt

1. Erwartete Einkünfte des Kindes ermitteln

Erstellt zunächst eine Übersicht über alle voraussichtlichen Einkünfte. Bei ETFs und Fonds betrachtet ihr Ausschüttungen, geplante Verkäufe und mögliche Vorabpauschalen. Ergänzt beispielsweise Arbeitslohn, Ausbildungsvergütung, Vermietung oder sonstige steuerpflichtige Einkünfte. Eine bloße Betrachtung der Dividenden reicht nicht.

2. Prüfen, ob ein Freistellungsauftrag genügt

Bleiben die Kapitalerträge innerhalb von 1.000 Euro, ist die NV-Bescheinigung meist überflüssig. Bei mehreren Banken darf der Sparer-Pauschbetrag insgesamt nicht überschritten werden. Die einzelnen Freistellungsaufträge müssen also zusammenpassen.

3. Formular NV 1 A ausfüllen

Verwendet den offiziellen Antrag auf NV-Bescheinigung – NV 1 A der Bundesfinanzverwaltung. Tragt die Angaben des Kindes, die steuerliche Identifikationsnummer, die gesetzlichen Vertreter und die erwarteten Einkünfte vollständig ein. Maßgeblich ist das Kind als steuerpflichtige Person – nicht der Elternteil, der das Formular ausfüllt.

4. Antrag beim zuständigen Finanzamt einreichen

Zuständig ist grundsätzlich das Finanzamt am Wohnsitz des Kindes. Je nach Finanzverwaltung kann die Einreichung postalisch, persönlich oder über einen angebotenen elektronischen Weg möglich sein. Maßgeblich sind die Vorgaben eures Finanzamts.

5. Prüfung und Bescheinigung abwarten

Das Finanzamt prüft die Prognose und kann weitere Nachweise verlangen. Die Bearbeitungszeit ist regional unterschiedlich. Plant daher ausreichend Vorlauf ein, insbesondere wenn ihr einen größeren Wertpapierverkauf beabsichtigt.

6. NV-Bescheinigung beim Depotanbieter einreichen

Die Ausstellung durch das Finanzamt allein reicht nicht. Die Bescheinigung muss dem jeweiligen Depotanbieter wirksam vorliegen. Ob Upload, Postversand oder ein anderer Prozess vorgesehen ist, hängt von der Bank ab. Prüft anschließend, ob die NV-Bescheinigung im Depot tatsächlich hinterlegt wurde und ab welchem Zeitpunkt sie berücksichtigt wird.

7. Einkünfte und Gültigkeit weiter überwachen

Eine NV-Bescheinigung gilt höchstens drei Jahre. Ändern sich die Einkommensverhältnisse wesentlich, solltet ihr nicht bis zum Ablauf warten, sondern die Situation mit dem Finanzamt klären. Die Bescheinigung ist kein Freibrief für unbegrenzt steuerfreie Erträge.


Was passiert nach der Einreichung bei der Bank?

Sobald die NV-Bescheinigung wirksam berücksichtigt wird, nimmt die Bank für die erfassten Kapitalerträge grundsätzlich keinen Kapitalertragsteuerabzug vor. Das ist vor allem praktisch: Das Kind muss nicht erst auf eine spätere Erstattung bereits einbehaltener Steuer warten.

Die Kapitalerträge verschwinden dadurch nicht aus dem steuerlichen Informationssystem. Banken übermitteln gesetzlich vorgesehene Daten an die Finanzverwaltung. Eltern sollten Jahressteuerbescheinigungen, Erträgnisaufstellungen und Verkaufsabrechnungen deshalb weiter aufbewahren.

Wurde vor der Hinterlegung bereits Steuer abgezogen, kann je nach Situation eine Korrektur durch die Bank oder eine Erstattung über die Einkommensteuererklärung des Kindes in Betracht kommen. Fragt zuerst den Depotanbieter, welche Korrekturen für das laufende Jahr möglich sind.


Sieben häufige Fehler bei der NV-Bescheinigung

  1. NV und Freistellungsauftrag verwechseln: Der Freistellungsauftrag wird bei der Bank erteilt, die NV-Bescheinigung kommt vom Finanzamt.
  2. Nur Dividenden berücksichtigen: Auch realisierte Gewinne, Zinsen und weitere steuerlich relevante Beträge können zählen.
  3. Andere Einkünfte vergessen: Arbeitslohn, Ausbildung, Vermietung oder sonstige Einkünfte gehören in die Gesamtprognose.
  4. Bescheinigung nicht bei der Bank einreichen: Ohne wirksame Hinterlegung kann der Depotanbieter sie nicht berücksichtigen.
  5. Mehrere Banken übersehen: Das Verfahren muss für jedes betroffene Institut passend organisiert werden.
  6. Gültigkeit nicht überwachen: Spätestens vor Ablauf ist zu prüfen, ob ein neuer Antrag erforderlich und weiterhin zulässig ist.
  7. NV als Steuersparmodell missverstehen: Vermögen und Erträge müssen tatsächlich dem Kind gehören. Eine rein formale Verlagerung elterlichen Vermögens ist keine saubere Abkürzung.

Weitere legale Möglichkeiten und Grenzen behandelt unser Ratgeber Abgeltungsteuer beim Kinderdepot vermeiden.


Nicht nur Einkommensteuer betrachten

Ein steuerfreier Kapitalertrag kann in anderen Bereichen trotzdem relevant sein. Je nach Höhe und Art der Einkünfte können beispielsweise die beitragsfreie Familienversicherung oder später einkommens- und vermögensabhängige Leistungen betroffen sein. Die jeweiligen Regeln folgen nicht automatisch dem Einkommensteuerrecht.

Auch die Eigentumsfrage bleibt wichtig: Im Kinderdepot gehören Vermögen und Erträge dem Kind. Wenn ihr noch nicht sicher seid, ob das Geld schon heute unwiderruflich übertragen werden soll, hilft die Entscheidungshilfe Kinderdepot oder Depot der Eltern.


Checkliste zum Abhaken

  • Kapitalerträge für das laufende und die folgenden Jahre realistisch schätzen
  • weitere Einkünfte des Kindes vollständig erfassen
  • prüfen, ob der Freistellungsauftrag von 1.000 Euro bereits genügt
  • Formular NV 1 A mit Steuer-ID des Kindes ausfüllen
  • Vertretungs- und Unterschriftsvorgaben beachten
  • Antrag beim zuständigen Finanzamt einreichen
  • ausgestellte Bescheinigung nach Bankvorgabe übermitteln
  • Bestätigung der Hinterlegung kontrollieren
  • Erträge, Einkommensänderungen und Ablaufdatum weiter beobachten

Wenn das Depot noch nicht eröffnet ist, findest du die erforderlichen Dokumente und den Ablauf in unserer Anleitung zur Kinderdepot-Eröffnung.


Häufige Fragen zur NV-Bescheinigung beim Kinderdepot

Wer beantragt die NV-Bescheinigung für ein minderjähriges Kind?

Die gesetzlichen Vertreter stellen den Antrag im Namen des Kindes beim zuständigen Finanzamt. Steuerpflichtige Person und Inhaber der Bescheinigung ist das Kind.

Welches Formular wird benötigt?

Für natürliche Personen wird das Formular NV 1 A verwendet: Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung.

Wie lange gilt eine NV-Bescheinigung?

Sie wird für höchstens drei Jahre ausgestellt. Vor Ablauf muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen und ein neuer Antrag sinnvoll ist.

Was gilt bei Kinderdepots bei mehreren Banken?

Jeder betroffene Depotanbieter muss die NV-Bescheinigung nach seinem vorgesehenen Verfahren erhalten und wirksam hinterlegen. Fragt das Finanzamt nach der benötigten Anzahl und die Banken nach ihrem Einreichungsweg.

Muss trotz NV-Bescheinigung eine Steuererklärung abgegeben werden?

Die Bescheinigung bedeutet nicht unter allen Umständen, dass nie eine Steuererklärung erforderlich wird. Ändern sich die Einkünfte oder fordert das Finanzamt eine Erklärung an, muss die Situation neu beurteilt werden.

Was passiert, wenn keine NV-Bescheinigung vorliegt?

Die Bank berücksichtigt zunächst einen wirksam erteilten Freistellungsauftrag. Darüber hinaus kann sie Steuer einbehalten. Eine mögliche Erstattung kann später über die Steuererklärung des Kindes beantragt werden.


Fazit: Erst rechnen, dann NV-Bescheinigung beantragen

Eine NV-Bescheinigung beim Kinderdepot ist besonders nützlich, wenn die Kapitalerträge voraussichtlich über 1.000 Euro liegen, das Kind insgesamt aber keine Einkommensteuer zahlen wird. Bei kleineren Erträgen ist der Freistellungsauftrag meist der einfachere Weg.

Der Antrag ist überschaubar, verlangt aber eine vollständige Einkommensprognose. Nach der Ausstellung muss die Bescheinigung noch beim Depotanbieter hinterlegt und während ihrer Laufzeit überwacht werden. Wer nicht nur auf den Steuerabzug, sondern auch auf Eigentum, Familienversicherung und spätere Leistungen achtet, trifft die deutlich robustere Entscheidung.

Quellenstand 4. September 2026: Maßgeblich sind § 44a EStG zur Abstandnahme vom Steuerabzug, § 20 EStG zum Sparer-Pauschbetrag, § 32a EStG zum Grundfreibetrag, die Informationen des Bundesfinanzministeriums für 2026 und das offizielle Formular NV 1 A. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen; Verluste sind möglich.

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