Inhaltsverzeichnis
- So sparen Eltern, Großeltern und Paten legal Steuern – und maximieren das Vermögen fürs Kind
- Warum das Thema Steuern beim Kinderdepot so wichtig ist
- Die zwei wichtigsten Steuerfreibeträge für Kinder
- Praxisbeispiel: So viel Steuern kannst du wirklich sparen
- Wichtig: Das Depot muss auf den Namen des Kindes laufen
- Freistellungsauftrag für Kinder einrichten – so geht’s
- Was passiert, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt?
- Wer darf das Kinderdepot verwalten?
- Steuerliche Besonderheit: Günstigerprüfung für Kinder nutzen
- Wie hoch dürfen die Erträge im Kinderdepot maximal sein?
- Häufige Fehler & wie du sie vermeidest
- Fortgeschritten: Strategisch Gewinne realisieren
- Häufige Fragen (FAQ)
- Fazit: Wer die Steuerfreibeträge im Kinderdepot nutzt, spart bares Geld
So sparen Eltern, Großeltern und Paten legal Steuern – und maximieren das Vermögen fürs Kind
Kinderdepots erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Kein Wunder: Mit ETF-Sparplänen oder Einmalanlagen können Eltern, Großeltern und Paten schon mit kleinen Beträgen ein stattliches Vermögen fürs Kind aufbauen. Doch was viele nicht wissen: Wer die steuerlichen Freibeträge richtig nutzt, kann legal tausende Euro an Steuern sparen – Jahr für Jahr.
In diesem Ratgeber erfährst du:
- Welche Steuerfreibeträge Kindern zustehen
- Wie du diese steuerfrei ausschöpfst
- Was du als Elternteil, Großeltern oder Pate beachten musst
- Und wie sich typische Fehler vermeiden lassen
Warum das Thema Steuern beim Kinderdepot so wichtig ist
Kapitalerträge – also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne – unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das bedeutet:
Von jedem Euro Ertrag gehen bis zu 27–28 % direkt ans Finanzamt.
Doch: Kinder sind eigene steuerpflichtige Personen – und haben somit auch eigene Freibeträge.
Wer das geschickt nutzt, kann das Wachstum des Kinderdepots erheblich steigern – ohne zusätzliche Einzahlungen.
Die zwei wichtigsten Steuerfreibeträge für Kinder
1. Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € pro Jahr (Stand 2025)
Jede steuerpflichtige Person – also auch ein Kind – darf Kapitalerträge bis 1.000 € pro Jahr steuerfrei behalten. Voraussetzung: Ein Freistellungsauftrag bei der Bank.
2. Grundfreibetrag: 11.604 € pro Jahr (2025)
Darüber hinaus steht jedem Kind der allgemeine Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer zu. Dieser schützt das Existenzminimum – und gilt auch für Kapitalerträge, sofern diese nicht durch den Sparer-Pauschbetrag abgedeckt sind.
➡️ In Kombination lassen sich jährlich bis zu 12.604 € Kapitalerträge pro Kind steuerfrei vereinnahmen.
Praxisbeispiel: So viel Steuern kannst du wirklich sparen
Situation:
- Du legst 10.000 € für dein Kind in einen ETF an
- Durchschnittliche Dividendenrendite: 3 %
- Kurszuwachs: 5 % p. a.
Jährliche Erträge:
- Dividenden: 300 €
- Kursgewinne (wenn realisiert): 500 €
Ohne Freibeträge:
- 800 € Ertrag × 26,375 % Steuer ≈ 211 € Steuer
Mit Freistellungsauftrag + ggf. Steuererklärung fürs Kind:
- Steuer: 0 €
👉 Bei 18 Jahren Laufzeit kann die Steuerersparnis mehrere Tausend Euro betragen.
Wichtig: Das Depot muss auf den Namen des Kindes laufen
Nur wenn das Kinderdepot offiziell auf den Namen des Kindes geführt wird, können die Freibeträge genutzt werden.
Läuft das Depot auf den Namen der Eltern, gilt:
- Alle Erträge sind dem Elternteil steuerlich zuzurechnen
- Die Freibeträge des Kindes bleiben ungenutzt
💡 Tipp: Achte bei der Depoteröffnung darauf, dass du als gesetzlicher Vertreter handelst – aber das Depot im Namen des Kindes läuft.
Freistellungsauftrag für Kinder einrichten – so geht’s
Damit der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € greift, musst du bei der Bank oder dem Broker einen Freistellungsauftrag für das Kind einreichen. Dies erfolgt meist formlos per Formular.
✅ Notwendig: Steuer-Identifikationsnummer des Kindes (bekommst du automatisch nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern)
💡 Viele Online-Broker (z. B. Trade Republic, Scalable Capital, ING, comdirect) bieten Freistellungsaufträge direkt in der App oder per PDF an.
Was passiert, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt?
In dem Fall wird die Kapitalertragsteuer automatisch einbehalten – auch bei Kindern. Um diese wieder zurückzubekommen, muss eine Steuererklärung im Namen des Kindes gemacht werden.
Ablauf:
- Steuerbescheinigung vom Broker anfordern
- Elster-Steuererklärung fürs Kind abgeben
- Günstigerprüfung aktivieren
- Rückerstattung beantragen
💡 Ergebnis: Auch ohne Freistellungsauftrag kannst du bis zu 12.604 € steuerfrei stellen – allerdings mit mehr Aufwand.
Wer darf das Kinderdepot verwalten?
Bis zur Volljährigkeit dürfen nur die gesetzlichen Vertreter (i. d. R. die Eltern) über das Depot verfügen – nicht Großeltern oder Paten.
Aber:
Dritte dürfen jederzeit Geld ins Depot einzahlen, solange die Kontoinhaberstruktur gewahrt bleibt.
Wichtig für Schenkungen:
- Ab 20.000 € Schenkung alle 10 Jahre besteht bei nicht Verwandten (z. B. Paten) Schenkungsteuerpflicht
- Bei Großeltern liegt die Freigrenze bei 200.000 €, bei Eltern sogar 400.000 €
👉 Lies auch: Wie Großeltern ins Kinderdepot einzahlen können
Steuerliche Besonderheit: Günstigerprüfung für Kinder nutzen
Obwohl die Abgeltungsteuer pauschal 25 % beträgt, lohnt sich bei Kindern mit niedrigem Einkommen oft die sogenannte:
Günstigerprüfung
→ Überprüfung, ob der persönliche Steuersatz günstiger ist als 25 %
Da Kinder meist keinerlei Einkommen haben, liegt ihr Steuersatz bei 0 %.
→ Die Steuer wird dann rückwirkend komplett erstattet.
Anwendung:
In der Elster-Steuererklärung einfach das Feld „Günstigerprüfung beantragen“ ankreuzen.
Wie hoch dürfen die Erträge im Kinderdepot maximal sein?
Rein rechnerisch kannst du:
- 1.000 € Sparerpauschbetrag
- + 11.604 € Grundfreibetrag
= 12.604 € jährlich steuerfrei vereinnahmen
Was bedeutet das praktisch?
Ertragstyp | Max. Betrag pro Jahr (steuerfrei) |
---|---|
Dividenden | bis ca. 3–4 % auf Kapitalstock → ca. 25.000–30.000 € Kapital |
Kursgewinne | nur bei realisiertem Verkauf steuerpflichtig |
Zinserträge | zunehmend selten, aber relevant bei Tagesgeld/Festgeld |
Häufige Fehler & wie du sie vermeidest
❌ 1. Depot läuft auf Eltern
→ Freibeträge des Kindes bleiben ungenutzt
✅ Lösung: Immer auf Kind eröffnen!
❌ 2. Freistellungsauftrag vergessen
→ unnötige Steuerabzüge
✅ Lösung: Auftrag übermitteln, jährlich prüfen!
❌ 3. Kein Überblick über Schenkungsgrenzen
→ Gefahr der Schenkungssteuer
✅ Lösung: Beiträge dokumentieren, bei größeren Summen Vertrag aufsetzen
❌ 4. Erträge nicht realisiert → keine Nutzung des Freibetrags
✅ Lösung: Teilverkäufe strategisch planen
Fortgeschritten: Strategisch Gewinne realisieren
Wer größere Depots auf Kinder laufen lässt, kann jährlich Teilgewinne bewusst realisieren, um die Freibeträge optimal zu nutzen.
Beispielstrategie:
- Depotwert: 50.000 €
- Kursgewinn aktuell: 12 % → 6.000 €
- Verkauf im Umfang von 12.000 € realisiert 1.440 € Gewinn
→ Vollständig steuerfrei, wenn Freibeträge greifen
💡 Ideal z. B. kurz vor dem 18. Geburtstag – bevor das Kind in Ausbildung geht und möglicherweise eigene Einkünfte erzielt.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich das Depot nachträglich auf das Kind übertragen?
Nein – ein Eigentümerwechsel ist steuerlich eine Schenkung und kann Nachteile bringen. Lieber gleich korrekt eröffnen.
Wie viele Kinderdepots darf ich führen?
So viele du willst – jedes Kind hat seinen eigenen Freibetrag.
Muss ich jedes Jahr eine Steuererklärung machen?
Nur bei Erträgen über 1.000 €, wenn kein Freistellungsauftrag genutzt wurde. Aber: Es lohnt sich auch darunter, wenn bereits Steuer abgeführt wurde.
Gilt das auch für ausländische ETFs oder Broker?
Ja – allerdings sind Erträge aus dem Ausland nicht immer korrekt vorversteuert → Steuerklärung oft zwingend erforderlich.
Fazit: Wer die Steuerfreibeträge im Kinderdepot nutzt, spart bares Geld
Ein Kinderdepot ist nicht nur eine gute Geldanlage – es ist auch ein hervorragendes Instrument zur steuerfreien Vermögensbildung.
Eltern, Großeltern und Paten sollten die 12.604 € Freibeträge pro Jahr gezielt einsetzen, um Kapitalerträge steuerfrei zu halten.
Wichtig ist:
- Das Depot muss auf das Kind laufen
- Freistellungsauftrag einreichen
- Bei Bedarf Steuererklärung nutzen
- Schenkungen im Blick behalten
So entstehen bis zur Volljährigkeit tausende Euro steuerfreier Zuwachs – für Studium, Ausbildung oder die erste Wohnung. Und das ganz legal.
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