Wie Großeltern ins Kinderdepot einzahlen können

Großeltern Schenkung Kinderdepot

Steuerspar-Tipps & rechtliche Hinweise zur Schenkung

Großeltern wollen oft mehr als nur Süßigkeiten schenken – sie möchten langfristig etwas für ihre Enkel tun. Eine tolle Möglichkeit: Geld ins Kinderdepot einzahlen. Doch wie funktioniert das rechtlich? Gibt es Freibeträge? Und was sollten Großeltern beachten, wenn sie regelmäßig Geld schenken?

In diesem Ratgeber zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie Großeltern ein Kinderdepot sinnvoll und steuerlich klug unterstützen können.


1. Warum ein Kinderdepot auch für Großeltern sinnvoll ist

Ein Kinderdepot ist nicht nur ein modernes Sparmodell für Eltern – auch Großeltern können mithelfen, langfristig Vermögen für das Enkelkind aufzubauen. Das Geld kann später für Studium, Ausbildung oder die erste Wohnung verwendet werden.

Vorteile für Großeltern:

  • Zielgerichtetes Geschenk mit Zukunft
  • Steuerfreies Schenken möglich
  • Gemeinsame Finanzbildung mit den Eltern
  • Sparpläne lassen sich automatisieren

👉 Lies auch: Was ist ein Kinderdepot? Einfach erklärt für Eltern


2. Kontoarten: Depot auf das Kind oder die Eltern?

Bevor Großeltern einzahlen, stellt sich die Frage:
Wem gehört das Depot eigentlich?

Variante A: Depot auf den Namen des Kindes

Das Depot läuft rechtlich auf das Kind, Eltern sind nur gesetzliche Vertreter.

✅ Vorteil: Das Geld gehört klar dem Kind
🚫 Nachteil: Mit 18 kann das Kind frei darüber verfügen

Variante B: Depot auf den Namen eines Elternteils

Großeltern überweisen das Geld an das Elternkonto, das wiederum im Sinne des Kindes investiert.

✅ Vorteil: Eltern behalten Kontrolle bis zur Volljährigkeit
🚫 Nachteil: Rechtlich gesehen Schenkung an Eltern → andere Freibeträge

👉 Lies auch: Depot auf Eltern oder Kind – was ist steuerlich besser?


3. Schenkungsfreibeträge: So bleibt alles steuerfrei

Gute Nachricht: Schenkungen an Enkel sind bis zu 200.000 € steuerfrei – alle 10 Jahre pro Großelternteil!
Das bedeutet: Oma und Opa können dem Enkelkind gemeinsam bis zu 400.000 € steuerfrei schenken.

SchenkerFreibetrag pro 10 Jahre
Großelternteil200.000 €
Beide Großeltern zusammen400.000 €

💡 Wichtig: Die Freibeträge gelten pro Enkelkind – also bei mehreren Enkeln mehrfach nutzbar.


4. Einmalzahlung oder regelmäßiger Sparplan?

Großeltern können entweder:

🔹 Einmal größere Beträge schenken

z. B. 5.000 € zur Geburt oder zur Einschulung

🔹 Monatliche Beiträge überweisen

z. B. 25 € oder 50 € als Sparplan ins Kinderdepot

Die regelmäßige Einzahlung ist besonders beliebt – etwa mit einem ETF-Sparplan, der auf das Depot des Kindes läuft.

👉 Lies auch: ETF-Sparplan fürs Kind – So geht’s


5. So funktioniert die Einzahlung

Der Ablauf ist einfach – abhängig davon, auf wessen Namen das Depot läuft:

🔸 Einzahlung auf ein Kinderdepot:

  • Großeltern überweisen direkt auf das Verrechnungskonto
  • Verwendungszweck: „Schenkung Enkel Max – ETF-Sparplan“

🔸 Einzahlung über die Eltern:

  • Eltern empfangen das Geld und richten den Sparplan ein
  • Klare Absprache wichtig („Zweckbindung“ durch Schenkungsvertrag möglich)

6. Brauche ich einen Schenkungsvertrag?

Ein Schenkungsvertrag ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert – vor allem bei größeren Beträgen oder bei mehreren Kindern.

Ein einfacher Vertrag kann regeln:

  • Höhe der Schenkung
  • Empfänger (Kind)
  • Zweck (z. B. langfristige Geldanlage)
  • Bestätigung der Eltern als gesetzliche Vertreter

So entsteht Rechtssicherheit für alle Beteiligten.


7. Was passiert bei Hartz IV, Bafög oder Schenkungsrückforderung?

Das angesparte Depot kann unter Umständen später auf Sozialleistungen angerechnet werden (z. B. beim Bafög). Wichtig:

  • Das Kind muss spätestens mit 18 Jahren über das Geld verfügen können (eigene Verfügungsgewalt)
  • Rückforderung der Schenkung durch Großeltern ist nur in Härtefällen möglich (z. B. eigene Notlage)

👉 Lies auch: Was passiert mit dem Kinderdepot, wenn das Kind 18 wird?


Fazit: Mit Schenkungen ans Kinderdepot sinnvoll Vermögen aufbauen

Großeltern, die ins Kinderdepot einzahlen möchten, handeln weitsichtig und liebevoll. Mit Einhaltung der Freibeträge und einem klaren Sparziel ist es eine einfache Möglichkeit, finanziell zu helfen – ohne Bürokratie oder Steuerlast.

Wer monatlich einzahlt oder einmalige Schenkungen nutzt, kann langfristig viel für sein Enkelkind bewirken.


FAQ – Häufige Fragen

Darf ich monatlich 50 € ins Kinderdepot einzahlen?
Ja – das fällt unter den Freibetrag von 200.000 € pro Großelternteil.

Brauche ich das Einverständnis der Eltern?
Wenn das Depot auf den Namen des Kindes läuft: Ja, die Eltern handeln als gesetzliche Vertreter.

Kann ich das Geld zurückfordern?
Nur bei nachweislicher Notlage, z. B. Pflegebedürftigkeit – und selbst dann nur mit Einschränkungen.


Jetzt starten:

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