Kinderdepot kündigen: So lösen Eltern das Depot auf
Kinderdepot kündigen oder nur den Sparplan stoppen? So gehst du bei Verkauf, Depotübertrag, Steuern und Auszahlung für das Kind richtig vor.
Eltern für Eltern Aktualisiert 05. September 2026 8 Minuten
Ein Kinderdepot zu kündigen ist erst möglich, wenn geklärt ist, was mit den darin liegenden ETFs, Fonds, Aktien, Bruchstücken und dem Guthaben passieren soll. Nur den monatlichen Sparplan zu beenden, löst das Depot nicht auf. Wer zu einem günstigeren Anbieter wechseln möchte, muss die Wertpapiere meist ebenfalls nicht verkaufen.
Besonders wichtig: Das Depot und sein Vermögen gehören dem Kind. Die Eltern verwalten es als gesetzliche Vertreter. Eine Kündigung macht das Geld deshalb nicht wieder zu Vermögen der Eltern. Verkaufserlöse und Guthaben müssen weiterhin dem Kind zugeordnet bleiben und in seinem Interesse verwaltet werden.
Kurzantwort: Stoppe zuerst den Sparplan und entscheide anschließend zwischen Depotübertrag und Verkauf. Übertrage oder verkaufe die Wertpapiere, kläre Bruchstücke, Steuern und Restguthaben und kündige das alte Depot erst ganz am Ende. Bei gemeinsamer Sorge verlangen Banken regelmäßig die Mitwirkung beider Eltern.
Sparplan stoppen, Depot übertragen oder kündigen?
Dein Ziel
Passender Schritt
Wichtig
Vorübergehend nichts mehr einzahlen
Sparplan pausieren oder löschen
Depot und vorhandene Wertpapiere bleiben bestehen
Kosten senken oder Anbieter wechseln
Neues Kinderdepot eröffnen und Bestand übertragen
Verkauf ist für übertragbare ganze Stücke meist nicht nötig
Wertpapiere nicht mehr halten
Positionen verkaufen
Gewinne oder Verluste werden steuerlich realisiert
Depot vollständig auflösen
Bestand und Guthaben zuerst ausbuchen, danach kündigen
Auszahlung bleibt Vermögen des Kindes
Wenn nur die Sparrate nicht mehr zum Familienbudget passt, ist eine Kündigung häufig unnötig. Viele Sparpläne lassen sich pausieren, reduzieren oder später neu starten. Soll ein anderer Anbieter übernehmen, erklärt unser Ratgeber Kinderdepot wechseln und übertragen den vollständigen Ablauf.
Wem gehört das Geld im Kinderdepot?
Ein Kinderdepot wird auf den Namen des minderjährigen Kindes geführt. Nach § 1626 BGB umfasst die elterliche Sorge auch die Vermögenssorge. Die Eltern verwalten das Vermögen, sind aber nicht dessen Eigentümer. Nach § 1642 BGB müssen sie das Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anlegen, soweit es nicht für Ausgaben bereitzuhalten ist.
Daraus folgt für die Kündigung: Der Verkaufserlös darf nicht einfach auf ein privates Elternkonto fließen und für eigene Zwecke verwendet werden. Soll das Depot geschlossen werden, kann das Geld beispielsweise auf ein Konto des Kindes überwiesen oder in ein anderes Depot desselben Kindes übertragen werden. Welche Verfügung im konkreten Fall zulässig ist, hängt vom Kindesinteresse und den Umständen ab; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge vertreten die Eltern das Kind nach § 1629 BGB grundsätzlich gemeinschaftlich. Deshalb fordern Institute für Verkaufs-, Übertragungs- oder Kündigungsaufträge häufig beide Unterschriften beziehungsweise Freigaben. Wer allein sorgeberechtigt ist, muss dies dem Anbieter üblicherweise nachweisen.
Vor der Kündigung: Diese Punkte prüfen
Depotbestand: Welche Wertpapiere, Bruchstücke, offenen Orders und Ausschüttungen sind vorhanden?
Kündigungsziel: Soll nur das Sparen enden, der Anbieter gewechselt oder wirklich alles verkauft werden?
Steuerstatus: Sind Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung hinterlegt und wie hoch sind bisherige Kapitalerträge?
Zielkonto oder Zieldepot: Wohin sollen Wertpapiere und Geld des Kindes übertragen werden?
Vertretung: Müssen beide Sorgeberechtigten unterschreiben oder liegt ein Nachweis über Alleinsorge vor?
Unterlagen: Wurden Abrechnungen, Steuerbescheinigungen und Bestandsübersichten gesichert?
Prüfe außerdem das Preis- und Leistungsverzeichnis. Eine Depotkündigung kann kostenlos sein, während Verkäufe, nicht übertragbare Bruchstücke oder besondere Abwicklungen Kosten verursachen. Die wichtigsten Gebührenarten erklärt der Beitrag Kinderdepot-Kosten richtig vergleichen.
Kinderdepot kündigen: Schritt für Schritt
1. Ziel der Kündigung festlegen
Entscheidet zuerst, ob ihr nur keine weiteren Einzahlungen möchtet, zu einem anderen Anbieter wechselt oder das angelegte Vermögen liquidieren wollt. Diese Entscheidung bestimmt alle weiteren Schritte. Ein Anbieterwechsel ohne Verkauf erhält die bestehenden Positionen und löst zunächst keine Kursgewinne durch eine Veräußerung aus. Ein Verkauf schafft Liquidität, beendet aber auch die aktuelle Anlage und kann Steuern auslösen.
2. Sparplan stoppen
Löscht oder pausiert alle laufenden Sparpläne rechtzeitig vor dem nächsten Ausführungstermin. Kontrolliert auch Daueraufträge und Lastschriften von Eltern oder Sparpaten. Eine Depotkündigung stoppt externe Überweisungen nicht automatisch. Bereits vorgemerkte Ausführungen können je nach Anbieter noch verarbeitet werden.
3. Wertpapiere übertragen oder verkaufen
Beim Depotübertrag werden übertragbare ganze Stücke auf ein anderes Depot desselben Kindes umgebucht. Prüft vorher jede ISIN beim Zielanbieter und beauftragt ausdrücklich einen Übertrag ohne Inhaberwechsel. Das alte Depot sollte bis zur vollständigen Einbuchung geöffnet bleiben.
Beim Verkauf werden die Positionen zum aktuellen Börsenkurs veräußert. Damit entstehen Orderkosten, mögliche Spreads und ein steuerlich realisierter Gewinn oder Verlust. Börsenkurse können schwanken; eine Kündigungsabsicht garantiert keinen bestimmten Verkaufspreis. Prüft offene Orders und entscheidet bewusst, ob alle Positionen sofort oder gestaffelt verkauft werden sollen.
4. Restguthaben und Bruchstücke klären
Bruchstücke aus Sparplänen lassen sich häufig nicht wie ganze Anteile übertragen. Je nach Anbieter werden sie verkauft oder bleiben zunächst im alten Depot. Wartet außerdem auf Ausschüttungen, Steuerkorrekturen und noch nicht abgerechnete Transaktionen. Gebt als Auszahlungskonto ein Konto an, das dem Kind zugeordnet ist oder dessen Verwendung für das Kindesvermögen sauber dokumentiert werden kann.
5. Kündigungsauftrag einreichen
Nutzt das Formular oder den Onlineprozess des depotführenden Instituts. Typischerweise benötigt die Bank Depotnummer, Daten des Kindes, Angaben zu den gesetzlichen Vertretern, Zielkonto sowie die Weisung für verbleibende Bestände. Bei gemeinsamer Sorge müssen regelmäßig beide Eltern zustimmen. Lasst euch Eingang und Kündigungstermin bestätigen.
Eine kurze Formulierung kann lauten: „Hiermit kündigen wir als gesetzliche Vertreter das auf den Namen unseres Kindes geführte Depot zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte übertragen Sie verbleibendes Guthaben auf das angegebene Konto und senden Sie uns eine schriftliche Bestätigung sowie die abschließenden Unterlagen.“ Ergänzt nur Weisungen, die mit dem tatsächlichen Bestand und dem Prozess eurer Bank übereinstimmen.
6. Abrechnung und Unterlagen kontrollieren
Vergleicht nach der Abwicklung alle Wertpapierpositionen, Stückzahlen, Verkaufserlöse und Gebühren mit eurer vorher gespeicherten Übersicht. Ladet Jahressteuerbescheinigungen, Verkaufsabrechnungen und den letzten Depotauszug herunter. Bewahrt auch die Kündigungsbestätigung auf. Bei einem Depotübertrag müssen zusätzlich die steuerlichen Anschaffungsdaten im neuen Depot kontrolliert werden.
Welche Steuerfolgen kann die Kündigung haben?
Die Kündigung selbst ist nicht der steuerlich entscheidende Vorgang. Relevant ist insbesondere ein Verkauf: Gewinne und Verluste werden dabei realisiert. Kapitalerträge gehören steuerlich dem Kind. Die Bank berücksichtigt hinterlegte Freibeträge, Verlustverrechnung und gegebenenfalls eine gültige NV-Bescheinigung nach den gesetzlichen und institutsbezogenen Regeln.
Ein reiner Depotübertrag zwischen zwei Depots desselben Kindes ist grundsätzlich etwas anderes als ein Verkauf. Wechselt der Depotinhaber dagegen vom Kind zu einem Elternteil oder umgekehrt, liegt kein gewöhnlicher Anbieterwechsel vor. Dann können schenkungs-, steuer- und familienrechtliche Fragen entstehen. Solche Überträge sollten vorab individuell geprüft werden.
Wurde wegen hoher Erträge eine NV-Bescheinigung fürs Kinderdepot genutzt, informiert euch beim Finanzamt und beim neuen Institut über den weiteren Umgang. Eine beim alten Anbieter hinterlegte Bescheinigung wird nicht automatisch auf ein anderes Depot übertragen.
Sonderfälle: Trennung und Volljährigkeit
Bei getrennten Eltern ändert die Trennung allein nicht automatisch die gemeinsame Vertretung. Besteht gemeinsame Sorge, verlangen Banken regelmäßig weiterhin die Zustimmung beider Eltern. Einzelheiten und praktische Nachweise behandelt unser Ratgeber Kinderdepot bei Trennung oder Patchwork.
Ab dem 18. Geburtstag entscheidet das volljährige Kind selbst über Depot, Verkauf und Kündigung. Nach § 1698 BGB müssen Eltern das Kindesvermögen nach Ende der Vermögenssorge herausgeben und auf Verlangen über die Verwaltung Rechenschaft ablegen. Plant eine gewünschte Umstellung daher frühzeitig gemeinsam. Mehr dazu steht im Beitrag Was passiert mit dem Kinderdepot, wenn das Kind 18 wird?.
Häufige Fehler bei der Auflösung
Nur den Sparplan löschen und das Depot vergessen: Wertpapiere und mögliche Gebühren bleiben bestehen.
Zu früh kündigen: Bruchstücke, Ausschüttungen oder offene Abrechnungen sind noch nicht verarbeitet.
Alles verkaufen, obwohl nur ein Wechsel geplant ist: Dadurch können unnötige Kosten, Steuern und ein ungünstiger Verkaufszeitpunkt entstehen.
Auszahlung als Elterngeld behandeln: Der Erlös bleibt Vermögen des Kindes.
Zweite Zustimmung übersehen: Der Auftrag bleibt bei gemeinsamer Sorge unvollständig.
Dokumente nicht sichern: Nach Schließung fehlen Kauf-, Verkaufs- oder Steuerunterlagen.
Freistellungsauftrag nicht anpassen: Freibeträge bleiben beim alten Institut gebunden oder werden insgesamt falsch verteilt.
Kündigungs-Checkliste
Ziel festlegen: pausieren, übertragen oder verkaufen
Sparpläne, Daueraufträge und Lastschriften stoppen
Depotbestand und Unterlagen sichern
Zieldepot oder Auszahlungskonto des Kindes festlegen
Depotkündigung bestätigen lassen und Abschlussunterlagen speichern
Häufige Fragen zur Kinderdepot-Kündigung
Ist das Depot gekündigt, wenn ich den Sparplan stoppe?
Nein. Der Sparplan steuert nur künftige Käufe. Das Depot, vorhandene Wertpapiere und das Verrechnungskonto bleiben bestehen, bis sie separat übertragen, verkauft beziehungsweise geschlossen werden.
Muss ich alle ETFs vor der Kündigung verkaufen?
Nur wenn du das Vermögen liquidieren möchtest oder Positionen nicht übertragbar sind. Bei einem Anbieterwechsel können übertragbare ganze Stücke meist auf ein anderes Depot desselben Kindes umgebucht werden.
Müssen beide Eltern die Kündigung unterschreiben?
Bei gemeinsamer Sorge vertreten Eltern das Kind grundsätzlich gemeinsam. Banken verlangen deshalb regelmäßig beide Unterschriften oder Freigaben. Bei Alleinsorge wird üblicherweise ein Nachweis benötigt.
Darf der Verkaufserlös auf das Konto der Eltern gehen?
Das Vermögen gehört weiterhin dem Kind. Nutze möglichst ein Konto des Kindes. Ist technisch ein anderes Referenzkonto nötig, muss die Zuordnung zum Kindesvermögen erhalten und die Verwendung im Interesse des Kindes dokumentierbar bleiben.
Kostet die Kündigung eines Kinderdepots Geld?
Für die Schließung selbst fällt je nach Anbieter kein Entgelt an. Kosten können jedoch durch Wertpapierverkäufe, Spreads, Bruchstückverkäufe oder besondere Fremdkosten entstehen. Entscheidend ist das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis.
Wie lange dauert die Auflösung?
Das hängt von Bestand und Anbieter ab. Ein leeres Depot lässt sich meist schneller schließen als ein Depot mit Überträgen, Bruchstücken, offenen Abrechnungen oder ausländischen Lagerstellen.
Fazit: Erst über das Vermögen entscheiden, dann kündigen
Kinderdepot kündigen bedeutet mehr als einen Sparplan zu löschen. Zuerst muss feststehen, ob die Wertpapiere im Besitz des Kindes bleiben und übertragen oder ob sie verkauft werden sollen. Danach folgen Bruchstücke, Restguthaben, Steuern, Dokumente und erst zuletzt die eigentliche Depotschließung.
Ist nur der bisherige Anbieter zu teuer oder unpraktisch, kann ein Depotübertrag die bessere Alternative zur vollständigen Auflösung sein. Vergleicht dabei dauerhafte Kosten, Produktauswahl und Familienverwaltung statt nur kurzfristige Aktionen.
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen; Verluste sind möglich.