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Vorabpauschale im Kinderdepot: Das zählt zum Jahreswechsel

Vorabpauschale 2026 im Kinderdepot: Warum sie 2027 zählt, wie die Rechnung funktioniert und was Eltern bei Freistellungsauftrag und Verrechnungskonto prüfen.

Illustration eines Kalenderblatts am Jahreswechsel neben Münzen und einer Steuerabrechnung

Die Vorabpauschale im Kinderdepot kann auch dann relevant werden, wenn ihr keinen einzigen ETF-Anteil verkauft habt. Das überrascht viele Eltern: Der Sparplan läuft automatisch, die Erträge bleiben im Fonds – und zu Jahresbeginn erscheint trotzdem eine steuerliche Abrechnung. Ob daraus tatsächlich eine Abbuchung entsteht, hängt unter anderem von Teilfreistellung, Verlustverrechnung und dem Freistellungsauftrag des Kindes ab.

Hier erfährst du, welche Vorbereitung zum Jahreswechsel sinnvoll ist. Die Erklärung gilt für private Kinderdepots mit deutscher steuerlicher Situation. Ein Depot auf den Namen der Eltern wird steuerlich den Eltern zugeordnet.

Für den Jahreswechsel 2026/2027: Der Basiszins für das Berechnungsjahr 2026 beträgt 3,20 Prozent. Die daraus ermittelte Vorabpauschale gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen. Damit ist das Freistellungsvolumen für 2027 relevant. Dieser steuerliche Zeitpunkt ist nicht automatisch der tatsächliche Abbuchungstag deiner Bank.

Was ist die Vorabpauschale beim Kinderdepot?

Die Vorabpauschale ist ein gesetzlich berechneter Investmentertrag. Sie ist weder eine Depotgebühr noch bereits der Steuerbetrag. Ihre Berechnung richtet sich nach § 18 Investmentsteuergesetz. Das Alter des Depotinhabers schafft keine allgemeine Ausnahme: Auch Fondsanteile eines Kindes können betroffen sein.

Besonders sichtbar wird das bei thesaurierenden ETFs, die Erträge im Fonds behalten. Auch ausschüttende Fonds können eine Vorabpauschale haben, wenn ihre Ausschüttungen den maßgeblichen Basisertrag unterschreiten. Die beiden Varianten erklärt unser Ratgeber thesaurierend oder ausschüttend.

Für die vereinfachte Grundrechnung wird der Fondsanfangswert mit 70 Prozent des jährlichen Basiszinses multipliziert. Der Basisertrag wird durch die tatsächliche Wertentwicklung einschließlich Ausschüttungen begrenzt; Ausschüttungen mindern anschließend die Vorabpauschale. Bei unterjährigen Käufen kommt eine zeitanteilige Kürzung hinzu. Es reicht daher nicht, den heutigen Gesamtdepotwert mit einem Prozentsatz zu multiplizieren.

Vorabpauschale 2026: Warum zählt der Freistellungsauftrag 2027?

Das BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026 nennt sowohl den Basiszins von 3,20 Prozent als auch den Zufluss am 4. Januar 2027. Die Bezeichnung „Vorabpauschale 2026“ beschreibt also das Berechnungsjahr, nicht das Jahr ihrer steuerlichen Zuordnung.

FrageFür dieses Beispiel relevant
Welche Fondsentwicklung wird betrachtet?Kalenderjahr 2026
Welcher Basiszins gilt?3,20 Prozent für 2026
Wann gilt der Ertrag als zugeflossen?4. Januar 2027
Welches Freistellungsvolumen zählt?Das für 2027 verfügbare Volumen

Unverbrauchtes Volumen aus 2026 wird nicht in das Folgejahr übertragen. Prüfe deshalb die Gültigkeit des Auftrags für das neue Jahr. Eine Bank kann die Abrechnung später erstellen: Die ING nennt in ihrer Hilfe beispielsweise einen Beginn ab Mitte Januar. Verbindlich für euren Ablauf sind die aktuellen Mitteilungen eures Anbieters.

Beispiel: 10.000 Euro in einem Aktien-ETF

Unsere eigene Modellrechnung nimmt einen steuerlich als Aktienfonds eingestuften ETF im Privatvermögen an. Alle betrachteten Anteile wurden bereits vor 2026 gekauft und werden über den Jahreswechsel gehalten. Anfangswert: 10.000 Euro. Angenommener Jahresendwert: 10.800 Euro. Keine Ausschüttungen, keine Käufe oder Verkäufe im Jahr, keine verrechenbaren Verluste. Der Jahresendwert ist eine Annahme; am Prüfdatum steht er noch nicht fest.

RechenschrittErgebnis
70 Prozent des Basiszinses3,20 % × 70 % = 2,24 %
Basisertrag vor Begrenzung10.000 Euro × 2,24 % = 224 Euro
Angenommener Wertzuwachs800 Euro; begrenzt die 224 Euro hier nicht
Vorabpauschale ohne Ausschüttungen224 Euro
Nach 30 Prozent Aktienteilfreistellung224 Euro × 70 % = 156,80 Euro

Die Aktienteilfreistellung nach § 20 InvStG ist von dem 70-Prozent-Faktor beim Basiszins zu unterscheiden. Im Beispiel erscheinen deshalb zweimal 70 Prozent, aber aus unterschiedlichen Gründen. Andere Fondsarten können andere Teilfreistellungen haben.

156,80 Euro Ertrag sind nicht 156,80 Euro Steuer

Stehen beim Anbieter noch mindestens 156,80 Euro wirksames Freistellungsvolumen zur Verfügung, entsteht aus diesem Beispiel kein Steuerabzug. Ohne Freistellung, NV-Bescheinigung und Verlustverrechnung ergeben sich bei 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag rechnerisch rund 41,36 Euro; Kirchensteuer bleibt im Beispiel unberücksichtigt. Die Bankabrechnung kann Rundungen enthalten.

Bei einem angenommenen Jahresendwert von nur 10.100 Euro wäre der Basisertrag dagegen auf 100 Euro begrenzt. Nach der angenommenen Aktienteilfreistellung blieben 70 Euro vor Freistellungsauftrag. Sinkt der Wert bei diesen unveränderten Annahmen ohne Ausschüttungen, entsteht keine positive Vorabpauschale. Eine hohe Basiszinszahl allein sagt also noch nicht, wie viel tatsächlich abgerechnet wird.

Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung: Was sollten Eltern prüfen?

Für das Kind gilt nach aktuellem Recht ein eigener Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro jährlich, verteilt über sämtliche Banken. Er wird nicht allein durch die Depotanlage automatisch bei der Bank eingerichtet. Die Anleitung zum Freistellungsauftrag fürs Kinderdepot zeigt die konkreten Schritte und die Verteilung über mehrere Institute.

Berücksichtigt bei eurer Aufteilung auch erwartete Zinsen, Ausschüttungen und sonstige relevante Kapitalerträge. Der erteilte Auftrag und sein noch verfügbarer Rest sind unterschiedliche Werte. Ein vollständig bei der Tagesgeldbank hinterlegter Betrag schützt den ETF bei einem anderen Institut nicht automatisch vor einem Abzug.

Wenn die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, kann eine gültige, bei der Bank hinterlegte NV-Bescheinigung die Abstandnahme vom Steuerabzug ermöglichen. Grundlage ist § 44a EStG. Sie ist kein zusätzlicher Freistellungsauftrag und gilt nicht automatisch für jedes Kind. Prüft Voraussetzungen und Gültigkeit anhand unserer NV-Anleitung. Versicherungsfragen behandelt separat der Ratgeber zur Familienversicherung.

Checkliste: Diese fünf Punkte gehören zum Jahreswechsel

  1. Steuerliche Einstellungen kontrollieren: Ist der richtige Auftrag beim Kinderdepot hinterlegt und im neuen Jahr gültig? Ist eine vorhandene NV-Bescheinigung noch gültig?
  2. Mehrere Banken zusammen betrachten: Notiert je Institut Auftragssumme und erwartete Erträge. Nutzt keine pauschal doppelt vergebenen Freibeträge.
  3. Nachrichten der Depotbank lesen: Achtet auf Abrechnungshinweise, Bearbeitungsfristen und das Konto, von dem eine mögliche Steuer abgezogen wird.
  4. Kontodeckung vorbereiten: Plant einen nachvollziehbaren Puffer auf dem vorgesehenen Verrechnungskonto ein, wenn ein Abzug möglich ist. Der passende Betrag hängt von euren Beständen und Freistellungen ab.
  5. Abrechnung ablegen: Kontrolliert Fonds, Berechnungsjahr, Teilfreistellung und verrechnetes Freistellungsvolumen. Fragt bei Unstimmigkeiten mit der konkreten Abrechnung beim Anbieter nach.

Verkauft nicht allein wegen einer unklaren Vorankündigung überstürzt ETF-Anteile. Haltet zuerst fest, welcher Betrag überhaupt als Ertrag berechnet wurde und welcher als Steuer abgebucht werden soll. So lässt sich ein fehlender Auftrag von einer tatsächlich verbleibenden Steuerbelastung unterscheiden.

Häufige Fragen zur Vorabpauschale im Kinderdepot

Muss ich die Vorabpauschale selbst überweisen?

Bei einem üblichen inländischen Depot übernimmt die Bank die Abrechnung und einen erforderlichen Steuerabzug. Prüfe das vorgesehene Verrechnungskonto. Für ausländische Depots oder besondere Steuersituationen kann ein anderer Ablauf gelten.

Gilt das Zahlenbeispiel auch für einen monatlichen Sparplan?

Nicht unverändert. Neue Käufe haben unterschiedliche Erwerbsmonate. § 18 Absatz 2 InvStG sieht eine Kürzung um ein Zwölftel je vollem Monat vor dem Erwerbsmonat vor. Eine Einzahlung im Dezember darf deshalb nicht einfach wie ein ganzjähriger Bestand behandelt werden.

Wird beim späteren Verkauf alles noch einmal besteuert?

Nach § 19 InvStG mindern während der Besitzzeit angesetzte Vorabpauschalen den Veräußerungsgewinn. Die Systematik berücksichtigt somit bereits angesetzte Erträge. Bewahrt Abrechnungen auf und kontrolliert bei einem Depotübertrag auch die steuerlichen Daten.

Ist ein anderes Kinderdepot wegen der Vorabpauschale besser?

Die gesetzlichen Berechnungsregeln verschwinden durch einen Anbieterwechsel nicht. Wenn ihr noch ein Depot sucht, sind nachvollziehbare Abrechnungen, einfache Steuerverwaltung und Kosten sinnvolle Vergleichspunkte. Entscheidet über einen Wechsel anhand des gesamten Angebots.

Quellen- und Prüfstand: 5. September 2026. BMF-Schreiben sowie die verlinkten gesetzlichen Regelungen und Anbieterinformationen. Der Vollabruf der amtlichen InvStG-Einzelseiten war bei dieser Prüfung eingeschränkt; die Regelungen wurden ergänzend in der Gesetzeswiedergabe bei Buzer abgeglichen. Die Beispiele sind vereinfachte eigene Rechnungen und ersetzen keine persönliche steuerliche Prüfung.

Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen; Verluste sind möglich.