Familie & Sparen

Altersvorsorgedepot 2027: So nutzen Eltern die volle Förderung

25 oder 150 Euro monatlich? So unterscheiden sich volle Kinderzulage und maximale Grundzulage – mit Familienbeispielen, Steuerrechnung und einem Blick auf Kosten und Rendite.

Eltern planen am Küchentisch ihre Altersvorsorge; neben ihnen stehen Spartöpfe und ein Familienfoto

Beim Sparen für die Familie kommt die eigene Rente oft zuletzt. Das neue Altersvorsorgedepot kann ab dem 1. Januar 2027 einen Anlass bieten, diese Reihenfolge zu überprüfen. Besonders für Eltern lohnt sich ein genauer Blick: Die Sparrate für die volle Kinderzulage ist niedriger als die Sparrate für die maximale Grundzulage.

Die kurze Antwort: Für unmittelbar Förderberechtigte sind 150 Euro monatlich beziehungsweise 1.800 Euro jährlich der Betrag für die maximale Grundzulage von 540 Euro. Die volle Kinderzulage von 300 Euro je berechtigtem Kind ist bereits bei 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr erreichbar. Das entspricht 25 Euro monatlich. Eine hohe Förderung ist allerdings noch keine hohe jährliche Anlagerendite.

Prüfstand: 26. Oktober 2026. Die Reform ist verabschiedet und verkündet; die neuen Produkte sollen ab 1. Januar 2027 starten. Dieser Ratgeber erklärt die Förderregeln und eigene Modellrechnungen. Er ist kein Vergleich bereits geprüfter Altersvorsorgedepot-Angebote. Gesetzgebungsverfahren beim Bundestag.

Was ist das Altersvorsorgedepot ab 2027?

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form geförderter privater Altersvorsorge. Innerhalb eines dafür zertifizierten Vertrags können unter anderem ETFs genutzt werden. Eine Garantie auf das eingezahlte Kapital ist beim Depot ohne Garantie nicht vorgesehen. Das eröffnet Anlagechancen, bedeutet aber auch Verlustrisiken. Daneben gibt es andere geförderte Produktformen mit Garantien. Überblick der Bundesregierung.

Für deine Entscheidung sind drei Fragen wichtiger als das Etikett: Wie viel kannst du langfristig binden? Welche Förderung steht dir tatsächlich zu? Und wie viel vom Anlageergebnis bleibt nach Produktkosten und späteren Steuern übrig?

Wer kann die Förderung bekommen?

Zu den unmittelbar Förderberechtigten gehören insbesondere gesetzlich rentenversicherungspflichtige Beschäftigte. Die Reform erweitert den Zugang auch auf Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen; jeweils gelten Voraussetzungen und Nachweispflichten. Bei Beamten und weiteren Gruppen können Einwilligungen zur Datenübermittlung erforderlich sein. Ein Depotabschluss allein begründet keinen Anspruch.

Bei Paaren zählt der Status jedes Einzelnen. Ein nur mittelbar über den Ehepartner berechtigter Partner ist nicht automatisch wie ein unmittelbar Berechtigter zu rechnen. Für mittelbar Berechtigte nennt das Bundesfinanzministerium einen eigenen Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich und eine Grundzulage von höchstens 175 Euro, abhängig vom Beitrag des unmittelbar berechtigten Partners. Die unten stehende Rechnung mit zweimal 540 Euro gilt deshalb ausdrücklich nur für zwei unmittelbar Berechtigte. BMF: Fragen zur Reform.

25, 30 oder 150 Euro: Welche Sparrate bringt welche Förderung?

Für unmittelbar Berechtigte werden die ersten 360 Euro Jahresbeitrag mit 50 Prozent bezuschusst, die nächsten 1.440 Euro mit 25 Prozent. Daraus entstehen höchstens 540 Euro Grundzulage. Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro je berechtigtem Kind; für die volle Höhe reichen 300 Euro eigener Jahresbeitrag. Voraussetzung ist der jeweilige Kinderzulagenanspruch und seine Zuordnung zum Vertrag. Deutsche Rentenversicherung: Förderregeln.

Die folgende eigene Rechnung unterstellt eine unmittelbar berechtigte Person, einen förderfähigen Vertrag und zwei Kinder mit ganzjährigem, diesem Elternteil zugeordnetem Zulagenanspruch. Alle Beträge außer der Monatsrate gelten pro Jahr.

Eigene MonatsrateEigenbeitrag/JahrGrundzulageZulagen für 2 KinderGesamteinzahlung mit Zulagen
25 €300 €150 €600 €1.050 €
30 €360 €180 €600 €1.140 €
100 €1.200 €390 €600 €2.190 €
150 €1.800 €540 €600 €2.940 €

25 Euro monatlich können somit ein sinnvoller erster Prüfpunkt sein, wenn das Budget knapp ist und Kinderzulagen zustehen. 30 Euro monatlich schöpfen die erste Förderstufe mit 50 Prozent Grundzulage aus. 150 Euro monatlich schöpfen die gesamte Grundzulage aus. Diese Ziele sind unterschiedlich; die höchste absolute Zulage erfordert mehr eigenes Geld.

Im Beispiel mit 25 Euro monatlich kommen auf 300 Euro Eigenbeitrag 750 Euro Zulagen. Das sind rechnerisch 250 Prozent Zuschuss bezogen auf den Eigenbeitrag dieses Jahres. Das ist keine Rendite von 250 Prozent pro Jahr auf das Depotvermögen. Der Zuschuss betrifft neue Beiträge; das bestehende Vermögen entwickelt sich mit den Anlagen und den Kosten. Außerdem bestehen Bindung und spätere Besteuerung.

Wie schöpfen Paare die Förderung gemeinsam aus?

Ein vereinfachtes Familienbeispiel: Beide Eltern sind unmittelbar berechtigt und zahlen jeweils 1.800 Euro jährlich in ihren eigenen Vertrag ein. Für zwei Kinder besteht jeweils der volle Zulagenanspruch. Die Kinderzulagen werden insgesamt nur einmal angesetzt.

  • Eigene Beiträge beider Eltern: 3.600 Euro jährlich.
  • Grundzulagen zusammen: 1.080 Euro.
  • Kinderzulagen zusammen: 600 Euro.
  • Insgesamt fließen 5.280 Euro vor Kosten in die beiden Verträge.

Bei begrenztem Budget solltet ihr zuerst prüfen, wem die Kinderzulagen zugeordnet werden und welcher Beitrag dort erforderlich ist. Eine gleichmäßige Aufteilung auf zwei Verträge ist nicht automatisch die beste Lösung. Gleichzeitig sollte eine hohe Förderung auf einem Vertrag nicht dazu führen, dass die eigenständige Vorsorge des anderen Elternteils unbeachtet bleibt.

Plant die Kinderzulagen nicht pauschal bis zur eigenen Rente ein. Der Anspruch kann früher enden. Prüft Änderungen beim Kindergeld, bei der Familienkonstellation und beim Förderstatus jährlich mit dem Anbieter.

Steuervorteil: Warum Zulage und Steuerersparnis nicht einfach addiert werden

Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als der Zulagenanspruch. Nur der darüber hinausgehende Vorteil kommt zusätzlich hinzu. Während der Ansparphase bleiben Erträge im geförderten Vertrag steuerfrei. Leistungen aus geförderten Beiträgen werden später grundsätzlich insgesamt besteuert, nicht nur deren Gewinne. BMF: Förderung und Besteuerung.

Eigene vereinfachte Modellrechnung ohne Kinderzulage: Du zahlst 1.800 Euro ein und erhältst 540 Euro Grundzulage. Unterstellt werden 2.340 Euro abzugsfähiger Betrag und ein über diesen gesamten Betrag unveränderter Grenzsteuersatz von 42 Prozent. Daraus ergeben sich rechnerisch 982,80 Euro steuerliche Entlastung vor Verrechnung.

Davon werden 540 Euro Zulagenanspruch abgezogen. Der zusätzliche Steuervorteil beträgt im Modell 442,80 Euro. Die persönliche Belastung nach dieser Steuerentlastung beträgt 1.357,20 Euro; im Vertrag liegen vor Kosten 2.340 Euro. Die 442,80 Euro landen nicht automatisch ebenfalls im Depot.

Die Rechnung „540 Euro Zulage plus 982,80 Euro zusätzliche Erstattung“ würde denselben Vorteil teilweise doppelt zählen. Tatsächliche Steuerentlastungen hängen vom zu versteuernden Einkommen, dem Tarif, der Veranlagung und weiteren Abzügen ab. Das Bruttogehalt allein reicht für eine genaue Empfehlung nicht aus.

Einzahlungen bis 6.840 Euro jährlich sind möglich. Oberhalb des geförderten Eigenbeitrags von 1.800 Euro entstehen aber keine weiteren Zulagen. Ein höheres Einzahlungslimit bedeutet daher nicht, dass der gesamte Betrag dieselbe Förderung erhält. Bundesregierung: Beitrag und Förderung.

Wie lässt sich die Renditechance sinnvoll nutzen?

Die Zulage kannst du anhand der Regeln planen. Die Marktrendite kannst du nicht festlegen. Vergleiche deshalb beeinflussbare Faktoren: laufende Vertragskosten, Fondskosten, Handelskosten, Anlageauswahl und die Regeln für Wechsel und Auszahlung. Eine günstige ETF-Kostenquote allein sagt wenig, wenn der Vertrag zusätzlich teuer ist.

Für das Standarddepot ist eine Kostenobergrenze von einem Prozent vorgesehen. Diese Obergrenze ist kein Beleg dafür, dass ein Angebot besonders günstig ist. Vergleiche die Kostenangaben auf derselben Grundlage und lass dir erklären, welche Positionen enthalten sind. Bundesregierung: Standarddepot.

Eine breit gestreute Aktienanlage kann zu einer langen Laufzeit passen, sofern du auch starke zwischenzeitliche Verluste tragen kannst. Ein Themenfonds mit wenigen Branchen erhöht dagegen die Abhängigkeit von einzelnen Entwicklungen. Zum Rentenbeginn sollte die Aufteilung außerdem zur geplanten Auszahlung passen: Ein Börsenrückgang kurz vor Entnahmen ist besonders relevant.

Was langfristig aus 150 Euro monatlich werden könnte

Unsere Modellrechnung setzt 1.800 Euro eigenen Jahresbeitrag plus 540 Euro Grundzulage an, ohne Kinderzulagen und ohne Wiederanlage einer zusätzlichen Steuererstattung. Die zusammen 2.340 Euro werden vereinfachend jeweils am Jahresende für insgesamt 30 Jahre angelegt. Die angenommenen Renditen gelten nach laufenden Kosten, aber vor Steuern bei Auszahlung. Inflation und einmalige Kosten sind nicht berücksichtigt.

Angenommene jährliche Rendite nach KostenModellvermögen nach 30 Jahren
3 %ca. 111.326 €
5 %ca. 155.467 €
6 %ca. 184.996 €

In allen drei Fällen wurden 54.000 Euro selbst eingezahlt und 16.200 Euro Grundzulagen angesetzt. Die Berechnung verwendet die Formel 2.340 × ((1 + Rendite)30 − 1) / Rendite. Sie unterstellt unveränderte Förderbedingungen und lückenlose Berechtigung über die ganze Laufzeit.

Ein Prozentpunkt Unterschied zwischen fünf und sechs Prozent ergibt hier rund 29.529 Euro Differenz. Das zeigt, weshalb dauerhafte Kosten wichtig sind. Es ist keine Prognose: Tatsächliche Renditen schwanken, können niedriger oder negativ sein und folgen keiner gleichmäßigen Jahreskurve. Das ausgewiesene Vermögen ist zudem kein bereits versteuerter, frei verfügbarer Auszahlungsbetrag.

Passt die langfristige Bindung zu eurem Familienbudget?

Geld für die nächste Reparatur, einen Umzug oder die Ausbildung deines Kindes erfüllt einen anderen Zweck als Altersvorsorge. Plane eine zugängliche Rücklage, bevor du deine gesamte freie Sparrate langfristig bindest. Kündigung, Entnahmen und ein Wechsel können Förder- und Kostenfolgen haben; prüfe sie in den konkreten Vertragsbedingungen.

Bei der Auszahlung ist unter anderem ein befristeter Auszahlungsplan vorgesehen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. Er ist von einer lebenslangen Rente zu unterscheiden: Nach Ende eines befristeten Plans zahlt dieser nicht unbegrenzt weiter. Berücksichtige daher auch das Risiko, länger als die vereinbarte Auszahlungsdauer zu leben. Zentrale Zulagenstelle: Reform und Auszahlung.

Ein vorhandener Riester-Vertrag sollte nicht allein wegen des neuen Namens gekündigt werden. Vergleiche bestehende Garantien, Kosten, Zulagen und Wechselbedingungen. Ein Wechsel in das neue Fördersystem kann weitere eigene Verträge betreffen und lässt sich nicht beliebig rückgängig machen. Zentrale Zulagenstelle: Bestandsverträge.

Altersvorsorgedepot, Kinderdepot und Frühstart-Rente: drei verschiedene Ziele

Die Kinderzulage im Altersvorsorgevertrag der Eltern macht diesen Vertrag nicht zum Kinderdepot. Auch wenn das Kind die Fördervoraussetzung auslöst, spart der Elternteil damit für seine eigene Altersvorsorge.

  • Altersvorsorgedepot der Eltern: eigene Versorgung im Ruhestand; die hier erläuterten Zulagen gelten bei erfüllten Voraussetzungen.
  • Gewöhnliches Kinderdepot: Vermögensaufbau im Eigentum des Kindes, beispielsweise für dessen Start ins Erwachsenenleben. Es erhält nicht automatisch die Altersvorsorgezulagen.
  • Frühstart-Rente: separates Fördermodell für die Altersvorsorge des Kindes mit eigenen Zugangsregeln. Einzelheiten erklärt unser Ratgeber zur Frühstart-Rente.

Für die Entscheidung zwischen früher verfügbaren Ersparnissen und Altersvorsorge fürs Kind hilft der Vergleich von Frühstart-Rente und Kinderdepot. Unser Kinderdepot-Vergleich vergleicht gewöhnliche Kinderdepots; er ist kein Angebotsvergleich für das neue Altersvorsorgedepot der Eltern.

Checkliste für euren Start 2027

  1. Budget klären: Welche Rate bleibt nach notwendigen Ausgaben, Rücklagen und Absicherung dauerhaft übrig? Nutzt dafür unsere Finanzplanung für junge Familien.
  2. Förderstatus prüfen: unmittelbar oder mittelbar berechtigt? Welche Nachweise oder Einwilligungen benötigt der Anbieter?
  3. Kinderzulagen zuordnen: Für welche Kinder besteht Anspruch, und welcher Elternteil erhält die jeweilige Zulage?
  4. Beitragsziel festlegen: volle Kinderzulage, erste Förderstufe oder maximale Grundzulage? Den Jahresbeitrag prüfen, auch wenn der Sparplan später im Jahr beginnt.
  5. Angebote vergleichen: Zertifizierung, Gesamtkosten, verfügbare Anlagen, Risiken, Wechsel und Auszahlung anhand der Vertragsunterlagen bewerten.
  6. Förderung kontrollieren: Zulagenantrag beziehungsweise das angebotene Antragsverfahren, Datenübermittlung und steuerliche Berücksichtigung klären. Jährlich Beiträge und Zulagengutschriften abgleichen.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot 2027

Reichen 25 Euro monatlich für die volle Förderung?

Für die volle Kinderzulage können 300 Euro eigener Jahresbeitrag ausreichen. Für die maximale Grundzulage eines unmittelbar Berechtigten sind dagegen 1.800 Euro jährlich erforderlich. Ohne Kinderzulagenanspruch gibt es auch mit 25 Euro Monatsrate keine Kinderzulage.

Bekommen beide Eltern die Kinderzulage?

Die Zulage für dasselbe Kind wird nicht doppelt gezahlt. Prüft die Zuordnung zum berechtigten Elternteil. Davon getrennt können beide Eltern eine eigene Grundzulage erhalten, wenn ihre jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist die Rendite durch die Förderung garantiert?

Nein. Ein Zuschuss ist keine Zusage für die Wertentwicklung. Kurse, Kosten, Laufzeit und spätere Steuern bestimmen mit, welches Ergebnis dir tatsächlich bleibt. Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie sind Verluste möglich.

Kann ich einfach meinen bestehenden ETF-Sparplan fördern lassen?

Ein gewöhnlicher ETF-Sparplan ist nicht allein deshalb förderfähig, weil er der Rente dienen soll. Dafür wird ein entsprechend zertifizierter Altersvorsorgevertrag benötigt. Prüfe konkrete Angebote und deren Bedingungen ab dem Produktstart.

Quellen und Rechenstand

Fachlich geprüft am 26. Oktober 2026 anhand der verlinkten Informationen von Bundestag, Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, Deutscher Rentenversicherung und Zentraler Zulagenstelle für Altersvermögen. Die Tabellen und Steuerbeispiele sind eigene vereinfachte Berechnungen unter den jeweils genannten Annahmen. Sie ersetzen keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung.

Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen; Verluste sind möglich.