Frühstart-Rente: Stand auf einen Blick
Aktualisierung vom 4. Oktober 2026: Der Bundestag hat den Entwurf am 25. September erstmals beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Die Regeln sind damit noch nicht endgültig beschlossen. Bericht des Bundestags.
| Deine Frage | Einordnung nach dem veröffentlichten Entwurfsstand |
|---|---|
| Was ist bereits passiert? | Kabinettsentwurf und erste Bundestagsberatung liegen vor; weitere Ausschussberatung folgt. |
| Wann soll es losgehen? | Vertragsstart ab 2027 geplant; zunächst Jahrgänge 2020 und 2021. |
| Wie viel ist vorgesehen? | 10 Euro monatlich für anspruchsberechtigte Kinder. |
| Was bleibt zu prüfen? | Endgültige gesetzliche Regeln sowie konkrete zertifizierte Angebote und Vertragsbedingungen. |
| Kann ich dafür unser Kinderdepot nutzen? | Ein gewöhnliches Kinderdepot erfüllt die vorgesehenen Produktanforderungen nicht. |
Offizielle BMF-FAQ · Mitteilung zum Kabinettsbeschluss
Was suchst du? Jahrgänge und Start · Antrag und Vorbereitung · Rechenbeispiel · Unterschied zum Kinderdepot
Die Frühstart-Rente soll Kindern in Deutschland ab 2027 einen staatlich finanzierten Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. Vorgesehen sind monatlich 10 Euro vom Bund, die langfristig am Kapitalmarkt angelegt werden. Das klingt zunächst wie ein gewöhnliches Kinderdepot. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein eigenes, stark reguliertes Altersvorsorgeprodukt mit besonderen Regeln für Förderung, Kosten, Steuern und Auszahlung.
Für Eltern ist deshalb vor allem wichtig: Ein bestehendes Kinder- oder Juniordepot soll die Förderung nach aktuellem Gesetzentwurf nicht aufnehmen können. Gleichzeitig muss niemand sein heutiges Sparen stoppen. Ein normales Kinderdepot bleibt für Ziele wie Studium, Führerschein oder erste Wohnung deutlich flexibler. Dieser Ratgeber erklärt, wie beide Lösungen zusammenspielen können. Den parlamentarischen Stand vom 4. Oktober 2026 findest du in der Übersicht oben.
Wichtig: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Einzelheiten können sich daher bis zum endgültigen Inkrafttreten ändern.
Wer unabhängig von der staatlichen Förderung bereits heute vorsorgen möchte, kann im Kinderdepot-Vergleich aktuelle Anbieter einordnen oder mit dem Sparplanrechner für Kinder verschiedene Sparraten durchspielen.
Was ist die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist ein geplantes staatliches Fördermodell für den frühen Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Der Bund soll für anspruchsberechtigte Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro einzahlen. Das Geld wird nicht auf ein Girokonto überwiesen. Es fließt in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag zur Altersvorsorge oder, solange kein individueller Vertrag besteht, in eine kollektive Kapitalmarktanlage.
Das Ziel ist langfristig: Der staatlich finanzierte Teil und seine Erträge sollen grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr verfügbar sein. Damit ist die Frühstart-Rente kein Sparplan für den Führerschein oder das Studium. Sie ist vielmehr ein Startbaustein für die Altersvorsorge des Kindes.
Wann startet die Frühstart-Rente?
Nach dem aktuellen Entwurf sollen die ersten Verträge ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können. Zum Start werden die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 einbezogen. Für Kinder des Jahrgangs 2020 soll die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 berücksichtigt werden. Ab 2028 soll jedes Jahr der Geburtsjahrgang hinzukommen, der im jeweiligen Jahr sechs Jahre alt wird.
Eltern älterer Kinder sollten deshalb genau auf den Geburtsjahrgang achten. Nach dem derzeitigen Plan erhalten nicht sofort alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren die Förderung. Das Modell wird schrittweise aufgebaut.
Was bedeutet das für Geschwister? Vor 2020 geborene Kinder sind nach dem Entwurf von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Entscheidend ist das Geburtsjahr, nicht allein das heutige Alter. Jahrgang deines Kindes prüfen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sollen Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 sein, sobald sie das sechste Lebensjahr vollendet haben. Maßgeblich ist nach dem Entwurf der erste Wohnsitz des Kindes in Deutschland. Der Wohnsitz der Eltern und der konkrete Schulbesuch sollen dagegen nicht entscheidend sein.
| Merkmal | Geplanter Stand |
|---|---|
| Staatliche Einzahlung | 10 € pro Monat |
| Förderzeitraum | Vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
| Erster Start | 1. Januar 2027 |
| Erste Jahrgänge | 2020 und 2021 |
| Vertrag | Zertifizierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge |
| Eigenbeiträge | Nach aktuellem Entwurf bis insgesamt 6.840 € pro Jahr |
| Früheste reguläre Verfügung über die Förderung | Grundsätzlich ab 65 Jahren |
Wie funktioniert die Frühstart-Rente?
Der zertifizierte Standarddepot-Vertrag
Eltern sollen für ihr Kind einen individuellen Standarddepot-Vertrag bei einem zertifizierten Anbieter abschließen können. Dieser Vertrag ist als einfacher, kapitalgedeckter Sparplan gedacht. Die Anlage erfolgt am Kapitalmarkt. Welche Fonds oder Anlagevarianten konkret angeboten werden, wird sich erst mit den zertifizierten Produkten zeigen.
Für die Ansparphase sieht der Entwurf eine Begrenzung der Effektivkosten auf ein Prozent vor. Bis zur Volljährigkeit sollen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangt werden dürfen. Diese Vorgaben sind wichtig, denn schon kleine laufende Kosten können bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten einen spürbaren Unterschied machen.
Müssen Eltern einen Antrag stellen?
Ein gesonderter Förderantrag soll nicht nötig sein. Sobald Eltern einen geeigneten Vertrag abschließen, soll der Anbieter die Förderung automatisch prüfen und beantragen, sofern die Eltern der dafür vorgesehenen Bevollmächtigung nicht widersprechen. Benötigt wird voraussichtlich die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes. Zusätzliche Schulbescheinigungen sollen im Regelfall nicht verlangt werden.
Was passiert ohne eigenen Vertrag?
Die Förderung soll nicht verloren gehen, wenn Eltern zunächst keinen individuellen Vertrag eröffnen. In diesem Fall ist eine kollektive Anlage am Kapitalmarkt vorgesehen, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden soll. Für den Jahrgang 2020 soll diese kollektive Anlage zeitversetzt im Jahr 2028 beginnen. Wird später ein zertifizierter Vertrag abgeschlossen, soll das entstandene Startkapital automatisch übertragen werden.
Die kollektive Lösung ist allerdings kein persönliches Depot, in das Eltern oder Großeltern zusätzlich einzahlen können. Private Zuzahlungen sind nach dem Entwurf nur beim individuellen Standarddepot-Vertrag möglich.
Frühstart-Rente: Was können 10 Euro monatlich bewirken?
Im Modell mit zwölf vollständigen Förderjahren ergeben sich insgesamt 1.440 Euro Einzahlungen. Das ist keine individuelle Anspruchsberechnung. Entscheidend ist jedoch der ungewöhnlich lange Zeitraum bis zum Rentenalter. Selbst wenn nach dem 18. Geburtstag kein weiterer Euro hinzukommt, kann das Kapital noch Jahrzehnte investiert bleiben.
| Angenommene Rendite | Modellwert mit 18 | Modellwert mit 65 ohne weitere Einzahlung |
|---|---|---|
| 3 % pro Jahr | ca. 1.726 € | ca. 6.926 € |
| 5 % pro Jahr | ca. 1.953 € | ca. 19.351 € |
| 7 % pro Jahr | ca. 2.215 € | ca. 53.253 € |
Annahmen: Einzahlung von 10 Euro jeweils am Monatsende über zwölf volle Jahre (144 Zahlungen), danach 47 Jahre ohne weitere Einzahlungen. Effektive Jahresrendite, umgerechnet in eine entsprechende Monatsrendite; gleichbleibende Modellrendite und Wiederanlage bis zum Alter von 65 Jahren. Kosten, Steuern, Inflation und schwankende Kurse sind nicht berücksichtigt. Die Werte sind Beispiele und keine Prognose.
Die große Spannweite zeigt: Der lange Anlagezeitraum bietet Chancen, garantiert aber kein bestimmtes Ergebnis. Wer die Wirkung eigener Sparraten berechnen möchte, kann im Sparplanrechner unterschiedliche Laufzeiten und Renditeannahmen vergleichen. Warum Zeit beim Investieren so entscheidend ist, erklärt außerdem unser Ratgeber zum Zinseszinseffekt für Kinder.
Frühstart-Renten-Modellrechner öffnen: Einzahlungen bis 18 und anschließendes Wachstum getrennt berechnen – mit veränderbaren Rendite- und Kostenannahmen, ohne Anmeldung und ohne Anspruchsprüfung.



